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Swissness: die Swissmem - Negativliste

Das revidierte Markenschutzgesetz ist seit dem 1.1.2017 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gilt: Ist ein Material (Rohstoff oder Halbfabrikat) gemäss öffentlich zugänglichen Angaben einer Branche in der Schweiz ungenügend verfügbar, so darf der Hersteller davon ausgehen, dass er die Kosten der im Ausland bezogenen Materialien von der Berechnung der Herstellungskosten ausschliessen darf.

Unsere Negativliste ist öffentlich einsehbar. Wir aktualisieren die pdf-Liste regelmässig – entsprechend den Rückmeldungen der Swissmem-Mitgliedsfirmen. Einträge von Nicht-Mitgliedsfirmen werden nicht berücksichtigt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Swissmem übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes der Negativliste.
Die von der Branche veröffentlichten Angaben zu den in der Schweiz nicht verfügbaren Materialien (Rohstoffe und Halbfabrikate) begründen einzig eine Vermutung nach Art. 52k MSchV. Diese Vermutung kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens umgestossen werden.

Neu aufzunehmende Materialien

Material

Mehr Informationen zur Tarifnummer
unter admin.ch - Zolltarif

Ungefähre Stückzahl pro Jahr

Begründung für Ausnahme

Informationen zum Antragsteller

Nachfolgende Informationen werden nicht auf der Liste publiziert, sondern dienen der internen Verwendung durch Swissmem.

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Letzte Aktualisierung: 20.05.2019