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Daniella Lützelschwab

Leiterin Arbeitgeberpolitik

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Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Eine grosse Stärke des Werkplatzes Schweiz ist der flexible Arbeitsmarkt. Er muss bewahrt werden. Die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen dürfen für die Exportindustrie nicht verschlechtert werden.

 

Die Finanzierung der Sozialversicherungen lässt sich ohne eine Debatte über eine Erhöhung des Rentenalters nicht sicherstellen. Swissmem fordert die Konsolidierung aller Sozialversicherungsbeiträge ohne Beitragserhöhungen auf Arbeitgeberseite.


Unumgänglicher Leistungsausbau darf nur kostenneutral erfolgen. Ein Ausbau der EO für eine bezahlte Elternzeit lehnt Swissmem deshalb ab. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen fordert Swissmem Rahmenbedingungen, welche einen längeren Verbleib im Erwerbsleben attraktiv machen.


Politisches Geschäft

Position Swissmem

 

 

Gesetzliche Mindestlöhne                                                                                          

 

 

Swissmem lehnt gesetzliche Mindestlöhne ab. Ein spezieller Kontrollmechanismus der Sozialpartner des MEM-GAV verhindert bereits heute Lohndumpingfälle.

 

Ausbau Kündigungsschutz

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bieten ausreichenden Schutz. Der Kündigungsschutz darf im OR nicht ausgeweitet werden. Swissmem ist gegen faktische Stellengarantien für Arbeitnehmervertreter und gegen eine Ausweitung der Sanktionsmöglichkeit von 6 – 12 Monaten bei missbräuchlichen Kündigungen.

 

Gesetzliche Sozialplanpflicht

Eine gesetzliche Sozialplanpflicht ist der falsche Weg. Die konkrete Situation des einzelnen Unternehmens muss stets berücksichtigt werden. Dafür bieten sozialpartnerschaftliche Lösungen ausreichend Gewähr.

 

12. AHV-Revision


Mit der 12. AHV-Revision muss das Rentenalter von Frau und Mann angeglichen werden. Swissmem setzt sich für eine flexible Pensionierung ein. Sie muss aber kostenneutral umgesetzt werden.

 

2. Säule

Die sozialpartnerschaftliche Führung der Pensionskassen muss erhalten bleiben. Die notwendige Senkung des Umwandlungssatzes soll zur Sicherung der Kapitaldeckung und der Renten rasch und umsichtig umgesetzt werden. Gepaart mit der Erhöhung des Rentenalters liessen sich die Versicherungsrechnungen auch mit einer tieferen Anpassung des Umwandlungssatzes wieder ausgleichen.

6. IV-Revision

Die Integration von IV-Rentner/-innen ist notwendig. Swissmem lehnt Eingliederungsquoten ab.