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Die revidierte Güterkontrollverordnung trat am 1.7.2016 in Kraft

Im Zuge der unbestrittenen Anpassung des Güterkontrollgesetzes (GKG) betreffend dem Kooperationsabkommen der Schweiz und der EU über die europäischen Satellitennavigationsprogramme wurde die Güterkontrollverordnung (GKV) einer Totalrevision unterzogen. Die Neuerungen traten am 1.7.2016 in Kraft.

Neben einigen sprachlichen Anpassungen sind insbesondere die folgenden Änderungen für unsere Mitgliedsfirmen relevant:

  • Die Gültigkeitsdauer von Einzelbewilligungen wird neu auf zwei Jahre verlängert, verbunden mit der Möglichkeit der Bewilligungsverlängerung um weitere zwei Jahre. Diese Änderung wird von Swissmem sehr begrüsst, weil damit die Planungssicherheit erhöht wird.
  • Gewisse bis anhin auf einem Schwellenwert basierende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht wurden aufgehoben, da der Bedarf, Güter zu kontrollieren, nicht von deren Wert abhängen soll.
  • Die Ausfuhr von Gütern, die nicht in den Anhängen der GKV gelistet sind, aber im Einzelfall eine ABC-Waffen-Proliferationsgefahr darstellen könnten (catch-all), untersteht nicht mehr einer Melde- sondern neu einer Bewilligungspflicht. Neu wird auch die Vermittlung von Gütern mit ABC-Waffen-Proliferationsgefahr einer Catch-all-Bewilligung unterstellt.

Zudem wurden weitere Anpassungen und Änderungen bei den Anhängen zur GKV vorgenommen:

  • Anhang 4 definiert neu die speziell für die europäischen Satellitennavigationsprogramme konzipierten oder veränderten sogenannten «strategischen Güter».
  • Anhang 6 listet neu die Staaten auf, in welche Feuerwaffen, deren Bestandteile und Zubehör sowie deren Munition und Munitionsbestandteile, die von Anhang 3 oder 5 erfasst werden, ohne Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden dürfen.
  • Anhang 7 ersetzt neu den bisherigen Anhang 4 und listet die Staaten auf, die sich an allen von der Schweiz unterstützten, völkerrechtlich nicht verbindlichen internationalen Kontrollmassnahmen beteiligen.

Swissmem organisiert am Mittwoch, 7. September 2016 ein halbtägiges Seminar, um auf die vielfältigen Herausforderungen der Exportkontrolle unter Einbezug der Neuerungen der revidierten Güterkontrollverordnung hinzuweisen.

Programm und Anmeldung hier verfügbar.

Für weitere Auskünfte und Informationen im Zusammenhang mit der Umfrage steht Ihnen Doris Anthenien, Ressortleiterin Wirtschaftspolitik (044 384 48 06, d.antheniennoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.