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Zunehmende Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten

Ab 2024 sind verschiedene regulatorische Anforderungen für Berichterstattung und Sorgfaltspflicht im Nachhaltigkeitsbereich zu erfüllen. Nicht immer sind nur grosse Unternehmen davon betroffen, auch Produkte können Sorgfaltspflichten auslösen. In den nächsten Jahren ist mit einer Zunahme an Vorschriften zu rechnen.

Im Nachhaltigkeitsbereich steigen die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten für verschiedene Akteure. Dazu gehören beispielsweise nichtfinanzielle Angaben zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, Risikoabschätzungen zu Kinderarbeit oder Pflichten im Umgang mit Konfliktmineralien. 2024 werden unter dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sowie unter dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2023 fällig.

Betroffenheit der KMU

Schweizer Unternehmen können von der verschärften Berichterstattungspflicht direkt oder indirekt betroffen sein. Eine indirekte Betroffenheit liegt dann vor, wenn Unternehmen die Nachweispflicht an ihre Zulieferer weitergeben. Aktuell werden zum Beispiel viele Lieferanten – kleine und grosse – vor allem von deutschen Unternehmen aufgefordert, zur Nachhaltigkeit Stellung zu nehmen und zu berichten.

Direkt von den Berichterstattungspflichten betroffen sind in der Schweiz in erster Linie Grossunternehmen. Aber auch KMU können verpflichtet werden, Risiken zu prüfen oder Bericht zu erstatten. Insbesondere bei den Schweizer Vorgaben zu Kinderarbeit.

Betroffenheit bei gewissen Produkten

Auch von einzelnen Produktkategorien geht eine Berichterstattungs- oder Sorgfaltspflicht aus: Die bestehende Schweizer Holzhandelsverordnung nimmt Importeure und Inverkehrbringer gewisser Holzprodukte in die Pflicht. Darunter sind Holzpellets, Kabelrollen, Paletten, Kisten oder Papier. Die neue Batterie-Verordnung der EU baut auf der bestehenden Batterie-Richtlinie auf, ergänzt diese aber mit Sorgfaltspflichten zu den verwendeten Materialien. Der Grossteil der Batterien ist betroffen, auch Gerätebatterien.

UnterstĂĽtzung fĂĽr Swissmem-Mitglieder

Swissmem unterstĂĽtzt Mitglieder mit verschiedenen Dokumenten und Webinar-Aufnahmen. Eine Ăśbersicht ĂĽber die wichtigsten regulatorischen Vorlagen und deren Eckpunkte kann auf unserem Extranet eingesehen werden. Darunter sind der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (GGV KVI), das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU.

Ausserdem können Mitglieder zu den drei Themen des GGV KVI (nichtfinanzielle Berichterstattung, Kinderarbeit und Konfliktmineralien) Leitfäden und Entscheidbäume bestellen, die bei der Ermittlung der konkreten Betroffenheit helfen. Aufnahmen von Webinaren zu Nachhaltigkeitsreporting, zum «Green Regulatory Tsunami», zu Roadmap zur Dekarbonisierung oder zur «Science Based Target Initiative» können zudem bezogen werden.

Instrumente für Themen in der Lieferkette finden sich in der «Supply Chain Tools»-Sammlung.

Für Fragen steht Christine Roth (c.rothnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung. Bestellungen von Leitfäden und Entscheidbäumen oder Webinar-Aufnahmen können von Mitgliedern an Catherine Jesel (c.jeselnoSpam@swissmem.ch) gerichtet werden.

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Letzte Aktualisierung: 27.11.2023