Unsere Pensionskasse muss länger reichen

05.01.10

Am 7. März 2010 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die massvolle Anpassung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule.

Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die angesparten Pensionskassengelder länger reichen müssen. Die Renten, die heute ausbezahlt werden, sind jedoch zu hoch. Da das Sparguthaben meistens bereits vor dem Lebensende aufgebraucht ist und eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Renten bis zum Lebensende zu garantieren, entstehen jährlich ungedeckte Lücken in Höhe von 600 Millionen Franken.

 

Diese Lücken müssen nachfinanziert werden und zwar von den Erwerbstätigen. Dabei kommt es zu einer ungewollten und ungerechten finanziellen Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern und zu einer Verteuerung des Faktors Arbeit.
Weiter ist der Umwandlungssatz neben der Lebenserwartung auch von der Rendite abhängig. Heute gibt der Umwandlungssatz eine Renditeerwartung von rund 5 Prozent vor. Ein sehr hoher Wert, der heute kaum noch erreicht werden kann und die Pensionskassen immer stärker zwingt, einen Teil des Rentenvermögens in risikoreiche Anlagen anzulegen. Bei einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes kann das Kapital weniger risikoreich angelegt werden.

 

Sowohl Swissmem als auch der Bundesrat, das Parlament und die bürgerlichen Parteien unterstützen daher die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,4 Prozent, damit die Renten langfristig gesichert werden können.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Nicole Mylonas-Weissteiner (n.mylonasanti spam bot@swissmemanti spam bot.ch), Ressortleiterin, Bereich Arbeitgeberpolitik, gerne zur Verfügung.

 

Website zum Thema: www.faire-renten.ch

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