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China RoHS 2 mit breitem Geltungsbereich

China hat seine Version von RoHS aktualisiert. Neu umfasst sie deutlich mehr elektronische und elektrische Produkte als bisher. Für solche Produkte auf dem chinesischen Markt treten am 1. Juli 2016 Kennzeichnungspflichten in Kraft.

China hat bereits seit 2007 eine eigene Version ähnlich der EU-Richtlinie RoHS in Kraft (Restriction Of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment). Bisher waren davon relativ wenige Produktklassen betroffen. Dies ändert sich nun mit der neuen Version von China RoHS 2, mit dem übersetzten Titel «Management Methods for the Restriction of the Use of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Products».

Ausgeweiteter Geltungsbereich

China RoHS 2 hat einen offenen Geltungsbereich mit wenigen Ausnahmen. Im Geltungsbereich sind elektrische und elektronische Produkte mit einer Nennspannung bis zu 1‘500 Volt DC und bis zu 1'000 Volt AC. Mit den ausgenommenen Anlagen zur Energieerzeugung, -übertragung und –verteilung sind deutlich weniger Ausnahmen als in der EU-Richtlinie RoHS 2 vorgesehen. Konkret bedeutet dies, dass Produkte, die nicht in den Geltungsbereich von EU RoHS 2 fallen oder davon ausgenommen sind, nun im Geltungsbereich von China RoHS 2 liegen können. Relevant ist dies für Produkte die in China produziert oder nach China exportiert werden. Eine Ausnahme für aus China exportierte Produkte existiert nicht mehr, wie dies unter China RoHS 1 der Fall war.

Regulierte Stoffe bleiben gleich

Wichtige Elemente bleiben bei China RoHS 2 gleich, betreffen jedoch neu deutlich mehr Produkte. Die regulierten Stoffe sind nach wie vor gleich wie unter China RoHS 1 und EU RoHS 2: Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE). Auch die Grenzwerte für diese Stoffe bleiben gleich wie unter China RoHS 1 (0.1 Gewichts-% im homogenen Material, in Metallbeschichtungen oder in Kleinstteilen kleiner als 4 mm3, ausser für Cadmium: 0.01 Gewichts-%).

Kennzeichnungsvorschriften ab 1.7.2016 für zahlreiche Produkte

Die Kennzeichnungsbestimmungen sind weitgehend gleich wie unter China RoHS 1:Für Bauteile, die die regulierten Stoffe beinhalten, muss dies in tabellarischer Form (gemäss neuer Vorgabe) offengelegt werden. Ausserdem muss das spezifische Kennzeichen für China RoHS an fertigen Produkten angebracht werden (siehe Bild). Die grüne Variante wird für Produkte verwendet, die keine regulierten Stoffe über den Grenzwerten beinhalten. Die orange Variante wird verwendet, wenn regulierte Stoffe vorliegen, und beinhaltet die umweltfreundliche Nutzungsdauer («environment friendly use period»). Meist wird dafür die geschätzte Lebensdauer des Produktes verwendet. Schliesslich muss das Datum der Herstellung auf dem Produkt und der Verpackung angebracht werden. Die Anforderungen für die Kennzeichnung betreffen gemäss oben stehendem breiten Geltungsbereich zahlreiche Produkte, die ab 1.7.2016 hergestellt werden. Relevant ist dabei das Datum der Herstellung, was bedeutet, dass Produkte, die vor dem 1.7.2016 hergestellt wurden und mit dem Datum der Herstellung versehen sind, diese Vorschriften noch nicht einhalten müssen.

Zukünftige Regulierung der Stoffe

In einem späteren Stadium sollen Produkte in einem Produktkatalog festgelegt werden, für welche die regulierten Stoffe nicht mehr über den Grenzwerten erlaubt sind. Dieser Katalog, der «Conformity Management Catalogue», wurde bisher nicht publiziert und deutet an, dass damit weitere Regulierungsaktivitäten vorgenommen werden sollen. Ein «Conformity Assessment System» wird eine Leitlinie für die Überprüfung der Stoffeinschränkungen darstellen und soll später publiziert werden.

Ebenfalls noch nicht publiziert wurde das Frequently Asked Questions-Dokument (FAQ), welches in Vorbereitung sei und zu verschiedenen Fragen Klarheit schaffen soll. Da mit diesem Dokument erst im Verlauf des Jahres gerechnet werden kann, ist die Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen bereits vor Vorliegen der FAQ anzugehen.

Weitere Informationen:

Quellen: Design Chain Associates, ChemicalWatch

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, c.rothnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.