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Corona-Virus: Was tun im Pandemiefall?

Vorbereitende Massnahmen und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer allfälligen Pandemie

Die Ausbreitung des Corona-Virus in China sowie die Gegenmassnahmen in verschiedenen Ländern beherrschen derzeit die Schlagzeilen. Allerdings ist derzeit noch unklar, welche Form und welches Ausmass eine allfällige Pandemie annehmen könnte. Dennoch sollten sich alle Betriebe auf eine Verschärfung der Lage vorbereiten.

Besondere Fragen stellen sich, wenn Unternehmen in den betroffenen Gebieten eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz haben oder entsenden wollen. Grundsätzlich rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurzeit von Reisen nach Wuhan (China) ab. Eine Entsendung in die übrigen Regionen Chinas ist zwar noch zumutbar. Allerdings sollte der Mitarbeitende auf die erforderlichen Hygienemassnahmen aufmerksam gemacht und mit einer Schutzmaske ausgestattet werden. Die entsprechenden Empfehlungen des BAG sind auf der Internetseite des BAG abrufbar.

Wenn ein Arbeitnehmender mit Atembeschwerden oder Krankheitssymptomen von einer Reise aus China zurückkehrt, sollten dieser umgehend eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen und dabei auf die Chinareise hinweisen.

Betriebliche Vorbereitungen

Das BAG hat einen Pandemieplan für Betriebe publiziert, welcher die möglichen betrieblichen Massnahmen aufzeigt, die zur Verhinderung von Ansteckungen getroffen werden können. Darin werden insbesondere die interne Organisation und die zu treffenden Hygienemassnahmen erläutert.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus könnten gewisse arbeitsrechtliche Situationen relevant werden. Es stellen sich insbesondere Fragen zu Kurzarbeit, Ferien und generell zu Arbeitseinsätzen im Betrieb oder im Homeoffice.

Swissmem hat dazu für ihre Mitgliedfirmen ein Merkblatt für Arbeitgeber verfasst, welches auf die relevanten Themen und die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten hinweist. Dieses Merkblatt steht im Extranet zum Download bereit. Für Mitgliedfirmen steht zudem eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Swissmem wird im Bedarfsfall fortlaufend zu diesem Thema informieren.

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Letzte Aktualisierung: 28.01.2020