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Der Erhalt der bilateralen Verträge ist zentral

Ungeachtet der heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Schutzklausel müssen die Gespräche mit der EU mit hoher Intensität und ohne Zeitdruck fortgeführt werden. Der Erhalt der bilateralen Verträge ist für die Schweizer Industrie von fundamentaler Bedeutung. Gleichzeitig muss die Schutzklausel wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden. Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist zu begrüssen, da damit die Teilnahme an «Horizon 2020» wieder möglich ist. Eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen lehnt Swissmem als unnötig ab.

Der Erhalt der bilateralen Verträge ist für die Schweizer Industrie von fundamentaler Bedeutung, um gerade vor dem Hintergrund des starken Schweizer Frankens den privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, dem wichtigsten Absatzmarkt der MEM-Industrie, sicherstellen zu können. Ungeachtet der heute vom Bundesrat vorgestellten Schutzklausel müssen deshalb die Gespräche mit der EU mit hoher Intensität und ohne Zeitdruck weitergehen. Gleichzeitig muss die Schutzklausel, die Swissmem im Grundsatz begrüsst, wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden.

Peter Dietrich, Direktor Swissmem, kommentiert: «Oberste Priorität hat für uns der Erhalt der bilateralen Verträge. Gerade angesichts des starken Schweizer Frankens ist ein hindernisfreier Zugang zu den europäischen Märken wesentlich für die MEM-Industrie. Gleichzeitig muss die Schutzklausel wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden, um die Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen zu erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.»

Rekrutierung tatsächlich benötigter Fachkräfte

Für Swissmem beinhaltet eine wirtschaftsverträgliche Ausgestaltung der Schutzklausel insbesondere, dass die von der Industrie tatsächlich benötigten, qualifizierten Fachkräfte weiterhin unbürokratisch rekrutiert werden können. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, qualifizierte Fachkräfte bei der Steuerung der Zuwanderung zu priorisieren.

Darüber hinaus brauchen Unternehmen eine hohe Planungssicherheit in Bezug auf die Anwendung der Schutzklausel. Höchstzahlen und Kontingente sollten sich deshalb an den wirtschaftlichen Realitäten orientieren und müssen auch langfristig planbar sein. Zudem müssen für Grenzgänger auf kantonaler Ebene und für Kurzaufenthalter bis zwölf Monate praktikable Regelungen gefunden werden, die einen weiterhin flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz dieser Arbeitskräfte erlauben.

Erweiterung auf Kroatien sichert Forschungszusammenarbeit

Swissmem begrüsst, dass der Bundesrat heute das Zusatzprotokoll über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien unterzeichnet hat. Damit macht er den Weg frei zur dringenden Wiederherstellung der Vollassoziierung der Schweiz beim Forschungsprogramm der EU, «Horizon 2020».

Peter Dietrich, Direktor Swissmem, kommentiert: «Von der Teilnahme an diesem Programm profitieren innovative Schweizer Unternehmen direkt, indem sie mit den auf dem jeweiligen Gebiet führenden Partnern und mit den besten Köpfen in ganz Europa zusammenarbeiten können. Bemerkenswert ist auch, dass die Schweiz in der Vergangenheit von dieser Teilnahme stark profitiert hat, da Schweizer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mehr finanzielle Mittel erhielten, als der Bund an Beiträgen einzahlte.»

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der flankierenden Massnahmen erachtet Swissmem allerdings als unnötig und in der aktuellen Wirtschaftslage nicht opportun. Die bestehenden flankierenden Massnahmen reichen aus und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Potential für Optimierungen gibt es lediglich beim Vollzug.

Zürich, 4. März 2016 Weitere Auskünfte erteilt:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation

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Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande

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