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EU-Schutzmassnahmen auf Stahlimporte definitiv in Kraft: Entlastung, aber keine Entwarnung

Die EU hat entschieden: Die Schutzmassnahmen auf Stahlimporte werden definitiv eingeführt. Was bedeutet das für die Schweizer MEM-Industrie?

Die im Sommer 2018 von der EU beschlossenen provisorischen Schutzmassnahmen auf Stahlimporte werden in angepasster Form definitiv eingeführt. Das tangiert Schweizer Stahlexporte in einem Gesamtwert von rund 1 Mia. CHF.

Neu ermöglicht die EU länderspezifische Kontingente, sofern der Importanteil in der jeweiligen Warenkategorie mindestens 5% beträgt. Diese sind auf jeden Fall besser als die bisherigen Globalkontingente. Die Schweiz steht damit nicht in «Einfuhrkonkurrenz» zu anderen Staaten. Für immerhin fünf von sechs Warenkategorien, die eine Kontingents-ausschöpfung von mehr als 90% während der provisorischen Phase aufgewiesen haben, gibt es künftig länderspezifische Kontingente. Das führt zu einer gewissen Entlastung, da das Stahlexportgeschäft aus der Schweiz besser planbar wird.

Leider bedeutet dies noch keine Entwarnung. Es wird sich erst weisen müssen, ob die länderspezifischen Kontingente ausreichen. Sollte sich abzeichnen, dass diese zu knapp bemessen sind, droht ein Abschreckungs-effekt einzusetzen. EU-Kunden werden sich frühzeitig nach alternativen Lieferanten umsehen, um sicher zu sein, nicht 25% Zoll zahlen zu müssen. Sie warten nicht, bis das Kontingent vollständig ausgeschöpft ist.

Diese verbleibende Unsicherheit ist auch nachteilig für Investitionen am Werkplatz Schweiz. Die definitiven Schutzmassnahmen sind zwar bis Mitte 2021 befristet. Es ist jedoch unklar, was die EU danach macht. Für langfristige Investitionsentscheide in kapitalintensive Produktionsanlagen sind solche Einfuhrbeschränkungen und Unsicherheiten Gift.

Die Schweizer Behörden (namentlich der damalige Wirtschaftsminister und das Staatssekretariat für Wirtschaft) und Swissmem haben gegenüber der EU alles versucht, um für die Schweiz eine Ausnahme von den Schutzmassnahmen zu erwirken. Das ist nicht gelungen. Swissmem ist aber überzeugt, dass mit den länderspezifischen Kontingenten zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt das maximal Mögliche für die Schweiz rausgeholt werden konnte.

Kann die Schweiz mit der EU ein für beide Seiten befriedigendes Institutionelles Abkommen abschliessen, dann erwartet Swissmem von der EU, dass die Schweiz von den Schutzmassnahmen ausgenommen wird.

Dr. Jean-Philippe Kohl, Geschäftsleitungsmitglied Swissmem

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