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Innovationsvorhaben weiterführen – Angebote der Innosuisse

Die nationale Förderagentur hat verschiedene Massnahmen kommuniziert, damit die Innovationsaktivitäten in diesen Zeiten weitergeführt werden können. Sie betreffen einerseits laufende Projekte, aber auch die Beschleunigung der Bewilligung von neuen Projekten.

Die Massnahmen, die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie in den vergangenen Wochen getroffen wurden, stellen die Wirtschaft sowohl national wie auch international vor grosse Herausforderungen. Auf absehbare Zeit wird die wirtschaftliche Lage schwierig bleiben. Umso wichtiger ist es in der kommenden Zeit, seine Zukunft durch Innovationen zu gestalten und damit den Innovationsstandort Schweiz zu halten und auszubauen.

Die Innosuisse hat der besonders herausfordernden Situation für die Betriebe Rechnung getragen und ein Paket von Erleichterungen und unterstützenden Massnahmen für laufende sowie zukünftige Innovationsvorhaben lanciert. In den folgenden Bereichen hat Innosuisse seine Vorgaben gelockert und an die aktuelle wirtschaftliche Lage angepasst:

Innovationsprojekte

Für aktuell laufende Projekte, die bis zum 31. März 2020 bewilligt wurden und durch die COVID-19-Pandemie gefährdet sind, können folgende Änderungen beantragt werden:

  • Projektverlängerung ohne Kostenfolge
  • Projektänderungen (bis zur bewilligten und vertraglich vereinbarten Grenze) aufgrund von:
    - Verschiebungen der Arbeitspakete zwischen Forschungs- und Umsetzungspartnern
    - Direkt auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführende zusätzliche Arbeiten
  • Reduktion oder Erlass eines noch nicht geleisteten Cash-Beitrags des Umsetzungspartners.

Neue Gesuche, die einen relevanten Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krise beisteuern können, möchte die Innosuisse in einem beschleunigten Verfahren bearbeiten.

Innovationsscheck

Für Vorstudien, die von der Innosuisse im Rahmen des Innovationsschecks finanziert werden, kann per E-Mail in begründeten Fällen eine Verlängerung beantragt werden, die sich aber nicht auf den bewilligten Gesamtrahmen des Förderbeitrags auswirkt.

Mentoring

Für bereits beantragte und bewilligte Mentoring-Gutschriften oder solche, die bis zum 31.12.2020 eingereicht und bewilligt werden, kann die reguläre Laufzeit von 10 Monaten auf Antrag verlängert werden. Voraussetzung ist eine durch COVID-19 verursachte Verzögerung oder Verhinderung der weiterführenden Arbeiten. Sind Sie bereits Partner in einem durch Innosuisse geförderten Innovationsvorhaben oder möchten Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch Innovation für die nahe Zukunft Ihres Unternehmens erarbeiten? Swissmem bietet Ihnen bei der Bearbeitung von bestehenden Innovationsvorhaben sowie in der Gesucheinreichung für Innovationsschecks und Förderprojekte Unterstützung durch Innovationscoaches an.

Information der Innosuisse

Mitgliedfirmen steht Robert Rudolph, r.rudolphnoSpam@swissmem.ch, 044 384 48 44 für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 20.04.2020