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Massnahmen zur Liquiditätssicherung – die wichtigsten Eckpunkte

Angesichts der Corona-Krise ist die Sicherstellung der Liquidität für viele Unternehmen die unmittelbar grösste Herausforderung. Swissmem hat deshalb eine Reihe von hilfreichen Informationen zusammengestellt.

Der Bund hat verschiedene Massnahmen beschlossen, die die KMU-Firmen in der Sicherung ihrer Liquidität unterstützen:

a) Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes

Es gibt zwei Kategorien von Krediten (Amortisation jeweils in 5 Jahren – in Härtefällen mit 2 Jahren Aufschub):

  • Bis 500'000 CHF: Absicherung durch Bund zu 100%, Zinssatz 0%
  • Ab 500'000 CHF bis 20 Mio. CHF: Absicherung durch Bund 85%, Zinssatz für Kreditanteil mit Bundesabsicherung 0,5%, Rest Verzinsung gemäss Kreditvertrag mit Bank. Kreditbetrag maximal 10% des Jahresumsatzes und für Unternehmen bis maximal 500 Mio. CHF Jahresumsatz.

Kredite können am einfachsten bei der Hausbank beantragt werden. Diese ist auch erste Ansprechstelle für alle Formen von Detailfragen. Hier finden Sie Informationen zur Vorgehensweise sowie die benötigten Formulare: https://covid19.easygov.swiss/

Die Inanspruchnahme von Krediten mit Bundesbürgschaft ist an Bedingungen geknüpft ist. Der Kredit darf nicht dazu dienen, neue Investitionen ins Anlagevermögen zu tätigen, die nicht Ersatzinvestitionen sind. Zudem dürfen während der Kreditdauer keine Dividenden/Tantiemen ausgeschüttet oder Kapitaleinlagen zurückerstattet werden. Weitere Einschränkungen sind unter oben aufgeführtem Link zu finden.

b) Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen

Für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) kann ein vorübergehender zinsloser Zahlungsaufschub gemäss Artikel 34b AHVV gewährt werden, und zwar während 6 Monaten (gilt ab 23.03.2020). Die Sozialversicherung kennt nur einen Zahlungsaufschub in Form einer Ratenzahlung. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe sind die AHV-Ausgleichskassen.

c) Erstreckung Zahlungsfristen

Für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben haben die Firmen die Möglichkeit, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Der Zinssatz wird in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 0,0% gesenkt. Dasselbe gilt für die Direkte Bundessteuer im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020.

Individuelle Firmenberatung

Das Raiffeisen Unternehmerzentrum (RUZ), mit welchem Swissmem eine strategische Partnerschaft unterhält, unterstützt KMU in vielfältiger Weise. Informationen dazu sind auf der eigens aufgeschalteten Corona-Plattform zu finden. Dort ist auch eine Hotline eingerichtet.

Swissmem-Mitgliedfirmen steht Jean-Philippe Kohl, Leiter Wirtschaftspolitik, j.kohlnoSpam@swissmem.ch, 078 659 17 72, für weitere Fragen zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 02.04.2020