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Stellenmeldepflicht: Definitive Liste der meldepflichtigen Berufsarten

Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von 8% oder mehr dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Der Bundesrat hat nun die definitive Liste der meldepflichtigen Berufsarten publiziert.

Am 23. Mai 2018 hat der Bundesrat die definitive Liste der ab dem 1. Juli 2018 meldepflichtigen Berufsarten bekannt gegeben. Sie ist via www.arbeit.swiss >Stellenmeldepflicht einsehbar. Bereits Ende April wurde sie vom SECO unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat aufgeschaltet.

Wie bereits in einem früheren Newsletter erwähnt hat Swissmem hinsichtlich der gewählten Begrifflichkeiten und Bezeichnungen in der provisorischen Liste Bedenken beim SECO geltend gemacht und nochmals Einfluss für Anpassungen genommen.

Was hat sich nun in der bundesrätlichen Fassung geändert?

Ein für die MEM-Industrie wichtiger Unterschied zur Liste des SECO ist die Streichung der Berufsbezeichnung «Praktikant». Ist eine Stelle auf Grund ihrer Berufsbezeichnung meldepflichtig und wird diese mit einem Praktikanten besetzt, unterscheidet die SECO-Weisung zwischen echten und unechten Praktikanten. Bei echten Praktikanten (obligatorisch für den Ausbildungsabschluss) wird die Stelle aus der Meldepflicht entlassen. Bei unechten Praktikanten (nach Ausbildungsabschluss) wird die Stelle in der Meldepflicht belassen.

Weiter hat das SECO bestätigt, dass einzelne für die Wiedereingliederung von spezifischen Sozialhilfe- und/oder IV-Empfängern geschaffene Stellen von der Meldepflicht ausgenommen sind.

Wo ist die Liste künftig einsehbar?

Die Liste wird künftig jeweils in einer Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) publiziert. Sie gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des aktuellen Jahres und wird vom WBF jeweils im vierten Quartal für das kommende Jahr aktualisiert. Selbstverständlich informieren wir Sie zu gegebenem Zeitpunkt wieder.

Swissmem-Webinare zum Thema

Am 15., 21. und 26. Juni 2018 führt Swissmem in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich Webinare zum Thema Stellenmeldepflicht durch (in Deutsch). Dabei geht es vorwiegend um die Beantwortung praktischer Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Stellenmeldepflicht ergeben. Swissmem-Mitgliedfirmen können sich ab sofort via Swissmem-Website für die erwähnten Veranstaltungen anmelden.

Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik zur Verfügung (044 384 42 10).

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