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Teilrevision des SERV-Gesetzes: Bundesrat stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden KMU-Industrie

Die als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise befristet eingeführten, zusätzlichen Versicherungsprodukte der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) sollen dauerhaft in deren Angebot aufgenommen werden. Sie haben sich bewährt und stützen die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU. Swissmem befürwortet deshalb mit Nachdruck die vom Bundesrat beabsichtigte Teilrevision des SERV-Gesetzes und der SERV-Verordnung.

Die Schweizerische Exportversicherung (SERV) erleichtert mit ihren Produkten den Abschluss von Exportgeschäften. Sie unterstützt damit die Schweizer Exportwirtschaft in ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Die SERV-Produkte dürfen nur subsidiär eingesetzt werden, d.h. nachdem Versicherungen oder Banken die Finanzierung eines Geschäftes nicht gewähren wollen oder explizit von einer ergänzenden SERV-Absicherung abhängig machen.

Mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 20. März 2009 wurden im Rahmen der krisenbedingten Stabilisierungsmassnahmen die Absicherungsmöglichkeiten der SERV um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie sowie die Refinanzierungsgarantie erweitert. Dieses zusätzliche Produktangebot ist bis Ende 2015 befristet. Der Bundesrat will mit einer Teilrevision des SERV-Gesetzes (SERVG) und der SERV-Verordnung (SERV-V) diese neuen Produkte in ordentliches Recht überführen und damit dauerhaft ins Versicherungsangebot der SERV integrieren. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 21. Mai 2014 veröffentlicht.

Swissmem begrüsst die Teilrevision SERVG und SERV-V und unterstützt die Vorlage des Bundesrates vollumfänglich. Die neuen Produkte der SERV wurden in den vergangenen Jahren von zahlreichen Firmen erfolgreich eingesetzt. Vor allem KMU profitieren davon. Sie stellen rund zwei Drittel der Versicherungsnehmer der SERV und sind gleichzeitig wichtige Zulieferer von grösseren Exportunternehmen. Diese neuen Versicherungsprodukte helfen Schweizer Exporteuren mit knappen liquiden Mitteln, Banklimiten zu schonen und zu guten Konditionen Bankgarantien zu erhalten. Damit erleichtern sie es den Exporteuren, Kundenbestellungen aus dem Ausland zu erhalten und Aufträge in der Schweiz abzuwickeln.

Die Notwendigkeit, die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie dauerhaft ins SERV-Angebot zu integrieren, liegt auch in einer spürbaren Veränderung des geschäftlichen Umfeldes der Exporteure begründet. Die verschärften Vorschriften für die Eigenmittelunterlegung erschwert den Banken die Exportfinanzierung. Im Weiteren verlangen die Kunden von Schweizer Exporteuren zunehmend längere Zahlungsfristen, womit sich deren Zahlungsbedingungen und Liquidität verschlechtern.

Mit dieser Teilrevision stellt der Bund zudem gleich lange Spiesse mit der ausländischen Konkurrenz sicher, denn die neuen Produkte der SERV gehören in vielen europäischen Ländern bereits zum Standardversicherungsangebot. Swissmem hofft, dass das Parlament die Teilrevision des SERVG im Sinne des Bundesrates verabschiedet.

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