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Umgang mit importierten Holzverpackungen

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Im internationalen Warenhandel können mit Holzverpackungen gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden, beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer. Um Schäden am Schweizer Baumbestand zu vermeiden, sind Behandlungen von Holzverpackungen vorgeschrieben. Ausserdem muss der Import solcher Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern vorangemeldet werden. Die entsprechenden Importkontrollen werden per 1.1.2020 angepasst.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer kann gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen. Auch andere Schädlinge können der hiesigen Flora gefährlich werden. Um solche Schäden zu verhindern, werden sogenannt «phytosanitäre Massnahmen» umgesetzt, unter anderem für Verpackungsmaterial aus Holz.

Für Holzverpackungen schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 - Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung vor. Er wird von der Schweiz seit 2005 angewendet. Demnach müssen Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt sein. Ausserdem wird empfohlen, importierte Holzverpackungen (ausser EPAL-EUR-Paletten) rasch in der Kehrrichtverbrennung zu entsorgen.

Aufgrund der lückenhaften Umsetzung des Standards ISPM 15 gilt für den Import gewisser holzverpackter Warengruppen aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) eine Voranmeldepflicht. Für diese ist der Empfänger der Ware als Besitzer verantwortlich. Die Voranmeldung kann jedoch an den Spediteur delegiert werden. Rechtsgrundlage für die Vorschrift sind Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU) und die Pflanzenschutzverordnung. Letztere wird per 1.1.2020 mit der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) ersetzt.

Per 1. Januar 2020 wird nun die Liste von importierten Risikowaren mit Holzverpackungen aus Drittländern, die in der Schweiz meldepflichtig sind, aktualisiert. Dies erfolgt im Einklang mit der EU, die die Anpassungen bereits umgesetzt hat. Für die MEM-Branche relevant sind diverse neu betroffene Produkte wie beispielsweise Werkzeugmaschinen. Ausserdem werden die Gebühren für die Kontrollen solcher Waren erhöht.

Neu betroffene Waren finden sich hier. Weitere Informationen: Holzverpackungen nach ISPM 15 - Standard, www.bafu.admin.ch/ispm15, Einfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen

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Letzte Aktualisierung: 28.11.2019