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Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – EU 2014

Am 5. Mai 2015 veröffentlichte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO seinen jährlichen Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (FlaM).

Der Bericht untersucht die Resultate der Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane der FlaM während des Jahres 2014. Die tripartiten (TPK) und paritätischen (PK) Kommissionen haben die Lohn-und Arbeitsbedingungen in über 40‘000 Betrieben und bei 159‘000 Personen kontrolliert. Dies entspricht einer Zunahme der Kontrolltätigkeit um 8% gegenüber dem Vorjahr. In 4% der Schweizer Betriebe, welche keinem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, wurden Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden in 10% der kontrollierten Betriebe Unterbietungen des üblichen Lohns festgestellt. Die TPK führten mit den betroffenen Arbeitgebern sog. Verständigungsverfahren durch, beispielsweise auch, um allfällige Lohnnachzahlungen zu erwirken. Von diesen Verfahren waren 60% erfolgreich.

Kontrollen gemäss Risikoeinstufung

Gemäss Bericht erfolgen die Kontrollen aufgrund einer Risikoabwägung: in Bereichen (Branchen und Regionen), in welchen das Risiko von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen höher eingestuft wird, gibt es mehr Kontrollen. Grundlage für die Auswahl durch die Kontrollorgane bilden ein erwartetes Risiko von Lohnunterbietungen oder ein Verdacht. Achtung: die allgemeinen Feststellungen zur Situation der Lohnunterbietungen entsprechen daher nicht der tatsächlichen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Vielmehr widerspiegeln sie die Ergebnisse der Kontrollen bei den überprüften Betrieben, welche aus den genannten Gründen nicht repräsentativ für den Arbeitsmarkt als Ganzes sind. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass ein grosser Teil der Kontrollen im Handel (Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung als Fokusbranche), im Bereich Banken, Versicherungen und Dienstleistungen für Unternehmen durchgeführt wurde.

Konsequente Anwendung bewährt sich

Der Bericht zeigt aus unserer Sicht, dass die Kontrollen im Zusammenhang mit den FlaM grundsätzlich gut funktionieren und dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der FlaM relativ gering sind. Grenzregionen sind von den Kontrollen eher betroffen, weil das Risiko von Lohnunterbietungen höher ist. Seit jeher vertreten wir die Meinung, dass sich die bestehenden FlaM bewähren und allfälliges Missbrauchspotenzial ausschalten. Dafür müssen sie konsequent angewendet werden.

Medienmitteilung des SECO und vollständiger Bericht