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Was bedeutet der Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen für Geschäftstätigkeiten mit dem Iran?

Die US-Regierung wird die Sanktionen gegen den Iran wieder einführen. Dies wird auch Auswirkungen auf Unternehmen aus Drittstaaten haben.

Die USA haben sich am 8. Mai 2018 aus dem JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) zurückgezogen. Die US-Regierung wird die Sanktionen, die nach der Umsetzung des JCPOA gelockert wurden, wieder einführen. Die Sanktionen werden am 6. August 2018 und am 4. November 2018 nach Ablauf der 90-Tage- respektive 180-Tage-Frist wieder eingeführt. Weiterführende Informationen finden Sie im Q&A.

Es ist eine Tatsache, dass der einseitige Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen und die damit verbundene Reaktivierung der US-Sanktionen Auswirkungen auf Unternehmen aus Drittstaaten haben. Denn sollten sich die Unternehmen nach Ablauf der Übergangsfrist von 180 Tagen (4. Nov. 2018) nicht an die Wirtschaftssanktionen halten, werden sie in den USA im Rahmen der dortigen Geschäftstätigkeiten mit Sanktionen (Bussen, Eintrag auf «black lists», Ausschluss aus dem US-Markt, etc.) belegt. Davon betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, die über Geschäftsbeziehungen zu Kunden sowohl im Iran als auch in den USA verfügen.

Wir gehen davon aus, dass die US-Sanktionen von der Schweiz nicht übernommen werden. Das Gleiche gilt auch für die EU – auch hier kann (vorerst) davon ausgegangen werden, dass keine neuen Sanktionen gegen den Iran verabschiedet werden.

Viele Unternehmen, die in den letzten Jahren an einem Aufbau der Geschäftsbeziehungen mit Iran sehr interessiert waren, werden angesichts der Sanktionsdrohungen der USA nicht mehr mitmachen. Gerade die Unternehmen mit einem nennenswerten Geschäftsanteil in den USA oder mit US-Dollars werden die Risiken nicht eingehen, bei den US Behörden auf eine schwarze Liste zu kommen. Swissmem ist ein börsenkotiertes Schweizer Unternehmen bekannt, das diese Woche entschieden hat, ihre im letzten Jahr neu aufgebauten «Zelte» im Iran sofort wieder abzubauen und das Geschäft bis Ende Jahr auf null herunterzufahren.

Jede Firma muss also aufgrund einer nüchternen Interessenabwägung individuell entscheiden, welche Geschäftsinteressen höher zu gewichten sind – diejenigen in den USA oder diejenigen im Iran.

Bei Rückfragen steht Ihnen Cornelia Buchwalder gerne zur Verfügung.

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