Das CBAM beschränkt sich vorderhand auf eine Anzahl emissionsintensiv hergestellter Produkte wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement u.a. In einer ersten Phase gibt es ein Monitoring. Ab 2026 sind dann bei Einfuhr dieser Waren Differenzzahlungen geschuldet.
Die Schweiz ist zwar ein Drittstaat, wird vom EU-CBAM aber ausgenommen, weil die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz miteinander verknüpft sind und daher der gleiche CO2-Preis resultiert.
Trotzdem werden die Schweizer Unternehmen in vielfältiger Weise vom EU-CBAM betroffen sein. Das Ausnehmen Schweizer Produkte vom EU-CBAM ist an einen Ursprungsnachweis gebunden. Im Weiteren haben viele Schweizer Firmen Tochtergesellschaften in der EU. Wenn diese Firmen aussereuropäische Handelswaren in die Schweiz einführen und dann in die EU weiterexportieren, dann fallen diese Produkte in den Erfassungsbereich des EU-CBAM, da sie keinen Schweizer Ursprung haben.
Derzeit sind noch viele administrative Fragen ungeklärt (selbst für Unternehmen in der EU), was die Unsicherheit erhöht. Auch sind die genauen Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen und der damit verbundene administrative Aufwand noch nicht vollständig absehbar.
Zielgruppe
- Geschäftsleitungen
- Einkaufs- und Beschaffungsabteilungen
- Vertriebs- und Exportabteilungen
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragte
Anmeldung
Weitere Veranstaltungen
Details Halbtagesseminar «Notfallplan für einen Cyberangriff»