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Anmeldung für die Betreuungsentschädigung via unserer Kundenplattform connect nun möglich

 

Ab sofort können uns Anmeldungen für die Betreuungsentschädigung (BUE) via connect übermittelt werden.

Seit 1. Juli 2021 besteht Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern, die Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihrer gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kinder unterbrechen müssen. Der Betreuungsurlaub besteht aus maximal 14 Wochen, die mit 98 Taggeldern entschädigt werden und ist innerhalb der Rahmenfrist von 18 Monaten nach dem ersten Bezugstag zu beziehen.

Sie finden die Anmeldung wie auch die Abrechnung unter dem Subsystem «Eltern-Entschädigung» (EE).

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO
(famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung

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