Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung |
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Anmeldungen für die Corona Erwerbsersatzentschädigung können an unsere Ausgleichskasse wie folgt eingereicht werden: • Anmeldeformular (beschreibbares PDF) Zustellung via E-Mail an: leistungen@ak60.ch Neu: • Online-Anmeldung für Arbeitgeber (direkte Übermittlung)
Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung? • Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist; • Personen, die ihre Erwerbstätigkeit infolge ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne unterbrechen müssen; • Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden; • Selbständige Kulturschaffende, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten.
Weitere Informationen: • Merkblatt 6.03 – Corona Erwerbsersatzentschädigung • Erläuterungen (Bundesamt für Sozialversicherungen) • Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Freundliche Grüsse Ausgleichskasse Swissmem |