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Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung

Anmeldungen für die Corona Erwerbsersatzentschädigung können an unsere Ausgleichskasse wie folgt eingereicht werden:

•    Anmeldeformular (beschreibbares PDF)
Zustellung via E-Mail an: leistungen@ak60.ch


Neu:
•    Online-Anmeldung für Arbeitgeber (direkte Übermittlung)


Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?
•    Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist;
•    Personen, die ihre Erwerbstätigkeit infolge ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne unterbrechen müssen;
•    Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden;
•    Selbständige Kulturschaffende, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten.


Weitere Informationen:
•    Merkblatt 6.03 – Corona Erwerbsersatzentschädigung
•    Erläuterungen (Bundesamt für Sozialversicherungen)
•    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Freundliche Grüsse

Ausgleichskasse Swissmem

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