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Anmeldung für Vaterschaftsentschädigung via unserer Kundenplattform connect nun möglich

Seit 1. Januar 2021 besteht Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub, was den Vater berechtigt, innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub zu beziehen (80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal CHF 196 / Tag). Finanziert wird die VSE über die Erwerbsersatzordnung (EO) mit 0.5% (ab 1.1.2021, bisher 0.45%), hälftig finanziert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Neu «Eltern-Entschädigung» (EE):
Die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung heisst neu Elternentschädigung und sind nun im Connect im Subsystem «Eltern-Entschädigung» (EE) zu finden.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die Anmeldeformulare Mutter- und Vaterschaftsentschädigung finden Sie auf unserer Homepage, welches Sie uns vollständig ausgefüllt via connect einreichen können.
  • Die VU-Anmeldung kann aber erst nach vollständigem Bezug des Vaterschaftsurlaubes (maximal 14 Tage) eingereicht werden.
  • Die Entschädigungen werden im Regelfall an den Arbeitgeber ausgerichtet.

Im Weiteren verweisen wir auf die Merkblätter Vaterschaftsentschädigung 6.04 und Mutterschaftsentschädigung 6.02 sowie auf das Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung

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