Das neue Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (nBBG) und die Verordnung über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe vom 1. Januar 2004 (nBBV) legen die Voraussetzungen fest.
Hier die wichtigsten Anforderungen
- Die Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft und Motivation, junge Menschen in einen Beruf und ins Erwerbsleben einzuführen.
- Den Lernenden ist das im Bildungsplan festgelegte Programm zu vermitteln. Die Ausbildung hat nach einem Modell-Lehrgang zu erfolgen. Falls eine Firma nicht das gesamte Programm abdecken kann, sind Verbundlösungen mit anderen Firmen oder Lernzentren möglich. Die kantonalen Berufsbildungsämter helfen gerne, geeignete Kooperationsformen zu finden. http://www.lbv.berufsbildung.ch/dyn/3819.aspx
- Die Anforderungen an zur Ausbildung von Lernenden berechtigten Personen sind im nBBG definiert und in der nBBV konkretisiert.
- Die für die Ausbildung von Lernenden verantwortliche Person hat eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Die Swissmem Academy beispielsweise bietet diese Kurse an: www.swissmem-academy.ch
- Die Lernenden haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit den notwendigen Einrichtungen und Geräten.
Neun Schritte zum Lehrbetrieb
1. Motivation
Grundvoraussetzung ist, dass im Betrieb die Motivation für die Ausbildung von Berufslernenden vorhanden ist.
2. Geeignete berufliche Grundbildung auswählen
Welche der reglementierten Swissmem-Berufslehren eignen sich für die Haupttätigkeitsgebiete ihrer Firma? Grundinformationen liefern die einzelnen Berufsbeschreibungen. Weiterführende Angaben enthalten die einzelnen Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Detaillierte Informationen über die Ausbildungsinhalte finden Sie in Modell-Lehrgängen, insbesondere in den Leitfäden für die einzelnen Lehrberufe.
3. Ausbildungsplätze erschliessen
Es empfiehlt sich, geeignete Ausbildungsplätze in der Firma zu bestimmen und diese allenfalls bewilligen zu lassen.
4. Fragen
Auftretende Fragen betreffend beruflicher Grundbildung kann Swissmem Berufsbildung, das Berufsbildungsamt oder eine Unternehmung mit Ausbildungserfahrung beantworten.
5. Bildungsbewilligung einholen
Dem kantonalen Amt für Berufsbildung ist ein Gesuch für eine Bildungsbewilligung einzureichen. Ein kantonaler Berufsinspektor oder eine Berufsinspektorin besucht die Firma und erteilt die Bildungsbewilligung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Lernende suchen
Die Suche nach Lernenden kann über den kantonalen Lehrstellennachweis www.berufsberatung.ch/dyn/1235.asp, über Internet, Inserat, Aushang am Firmensitz usw. erfolgen. Die kantonalen Berufsberatungen führen in der Regel eine Liste über offene Lehrstellen, wo Sie Ihre Firma eintragen können.
7. Berufsbildner/in ausbilden
Die Firma bestimmt die verantwortliche Person für die Ausbildung und lässt diese eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Ausbildungsangebot und Beratung: www.swissmem-academy.ch
8. Ausbildung im Betrieb planen
9. Lehrvertrag abschliessen
Die Lehrvertragspartner (lernende Person und Arbeitgeber) unterschreiben den Lehrvertrag und lassen ihn durch das kantonale Berufsbildungsamt genehmigen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
+41 52 260 55 00 +41 52 260 55 00 berufsbildung@swissmem.ch