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Bessere Unterstützung für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. An seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen.

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben künftig Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Die Bestimmung ist Teil der Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, die am 20. Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet wurden. Ein erstes Massnahmenpaket "Urlaub für die Betreuung für Angehörigen" ist bereits am 1. Januar 2021 im Rahmen einer Anpassung des Obligationsrechts in Kraft getreten (OR Artikel 329g). Hier gilt maximal 3 Tage pro Ereignis bzw. maximal 10 Tage pro Jahr für die Betreuung eines Familienmitglieds oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners (wobei ein gemeinsamer Haushalt seit mindestens fünf Jahren Voraussetzung ist) und die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber übernommen.

Gerne werden wir Sie weiter informieren, wenn die Antragsstellung möglich ist und wir die detaillierten Informationen erhalten.

Haben Sie dazu Fragen?
Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung

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