Coronavirus: Massnahmen im Bereich der Beiträge - 2 |
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Sehr geehrte Damen und Herren Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona (Covid-19) Situation und deren Auswirkung auf die Wirtschaft, hat der Bundesrat unter anderem diverse Massnahmen im Bereich Beitragserhebung, Abrechnungs- und Finanzbuchhaltung beschlossen: 1. Am Freitag 20.03.2020 hat der Bundesrat entschieden, die Verzugszinsen für im Zusammenhang mit der aktuellen Krise gewährte Zahlungsaufschübe gemäss Artikel 34b AHVV während 6 Monaten zu sistieren. Dies gilt ab Montag 23. März 2020. Die Sozialversicherung kennt nur einen Zahlungsaufschub in Form von einer Ratenzahlung (Art. 34b AHVV). Einen Zahlungsaufschub mit einem verlängerten Zahlungsziel sieht das Bundesamt für Sozialversicherungen aktuell nicht vor. 2. In Ergänzung zur genannten Massnahme wird für sämtliche Beitragsforderungen ab Montag, 23. März, bis auf Weiteres ein Verzugszins von 0% berechnet. Diese Massnahme bezweckt in erster Linie eine administrative Entlastung der Beitragspflichtigen und der AHV-Ausgleichskassen im Hinblick auf die absehbaren zusätzlichen Aufgaben während der nächsten Wochen. Über die Dauer dieser Notmassnahme werden wir zu gegebener Zeit informieren. 3. Ab sofort und vorläufig bis Ende Juni 2020 gilt ein Mahnungsaufschub für Beitragsforderungen. 4. Die Betreibungsverfahren sind seit 19. März, bis zum 19. April generell ausgesetzt. Neue Betreibungen können also vorläufig nicht eingeleitet werden und laufende Betreibungen werden sistiert. Freundliche Grüsse
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