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Coronavirus: Massnahmen im Bereich der Beiträge – 3

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Zusammenhang mit der Corona (COVID-19) Pandemie hat der Bundesrat am 29.04.2020 folgendes beschlossen:

1.    Für die Zeitspanne vom 21. März bis zum 30. Juni sind auf sämtlichen Beitragsforderungen keine Verzugszinsen geschuldet. Ab dem 1. Juli bis zum 20. September gilt die Zinsbefreiung nur noch für Beitragsforderungen, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt worden ist (Rz 5.1 04/20 ff, Weisung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus).

2.    Der Mahnstopp gilt nur noch bis zum 30.06.2020. Ab dem 01.07.2020 wird die Ausgleichskasse das Mahnverfahren wieder ordentlich durchführen (Rz 8 04/20 ff., Weisung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus)

Die wichtigsten Informationen können Sie aus der "Weisung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)" entnehmen. Diese finden Sie unter folgendem Link https://sozialversicherungen.admin.ch/de/f/5621

Freundliche Grüsse

Ausgleichskasse Swissmem

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