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Längere Mutterschaftsentschädigung bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Ab dem 1. Juli 2021 gibt es eine Verbesserung für Mütter von Neugeborenen, falls die Neugeborenen direkt nach der Geburt im Spital verbleiben müssen.

Mit der EOG-Änderung haben betroffene Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub weiter erwerbstätig sind und deren Neugeborene spitalbedürftig sind, Anspruch auf bis zu höchstens acht zusätzliche Wochen (56 Tage) Mutterschaftsentschädigung. Der Anspruch ist gegeben, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss; und die Mutter nachweist, dass sie im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Diese Verlängerung wird über die Erwerbsersatzordnung vergütet.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO
(famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung

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