Dieses Email im Browser ansehen

News: COVID-19

Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall basierte auf dem Notrecht mit einer beschränkten Geltungsdauer von sechs Monaten, vom 17. März bis zum 16. September 2020. Anträge auf Fremdbetreuungen in dieser Periode müssen bis spätestens heute (16.09.2020) eingereicht werden.

Um eine gesetzliche Grundlage für die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Verordnung zu schaffen, hat der Bundesrat das COVID-19 Gesetz verabschiedet, wodurch diese auch nach dem 16. September 2020 weiterhin gültig bleibt. Die Verordnung basiert nicht mehr auf dem Notrecht, sondern auf einer expliziten gesetzlichen Grundlage. Sie wurde dahingehend angepasst, um der aktuellen Situation zur Bekämpfung der Pandemie Rechnung zu tragen.

Gemäss der ab 17. September 2020 Verordnung haben Anspruch:

  • Eltern, die infolge Wegfalls der Kinderbetreuung einen Erwerbsausfall erleiden, wie beispielsweise wenn die Schule oder Kindertagesstätte vorübergehend geschlossen oder unter Quarantäne gestellt werden oder die betreuende Person sich in Quarantäne begeben muss
  • Personen, die sich in eine ärztlich oder behördlich angeordnete Quarantäne begeben müssen.


Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem

© Swissmem 2024

Newsletter-Abonnement anpassen oder löschen.