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Die Unternehmen stehen zu ihrer Verantwortung

Die Wirtschaft verschliesst sich in keiner Weise gegenüber den Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative. Im Gegenteil. Doch es gibt am Gegenvorschlag des Nationalrats aus Sicht der Unternehmen wesentliche Punkte, bei denen bessere Lösungen gefunden werden müssen.

Das Ringen um die sogenannte «Konzernverantwortungsinitiative» geht in eine nächste Runde. Im Sommer hat der Nationalrat entschieden, der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag zeigt in Ansätzen auf, wie ein Kompromiss zwischen den Anliegen der Initianten und denjenigen der Wirtschaft aussehen könnte. Aus Sicht der Unternehmen verbleiben aber noch wesentliche Punkte, in denen bessere Lösungen gefunden werden müssen. Es liegt deshalb jetzt am Ständerat, die Chance für Anpassungen am Gegenvorschlag zu packen.

Gegenvorschlag zu unpräzise

Für die Schweizer Industrie stehen dabei drei Leitlinien im Zentrum: Erstens muss eine neue Regulierung für die Betroffenen, in diesem Fall die Unternehmen, praktikabel sein. Das heisst, sie muss zu den bestehenden Prozessen innerhalb der Firmen passen und sollte mit möglichst wenig zusätzlichem bürokratischem Aufwand korrekt umgesetzt werden können. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen darüber im Bilde sind, welche Regeln sie im Ausland überhaupt einzuhalten haben.

Der Gegenvorschlag ist dahingehend zu unpräzise formuliert. Ebenso sollte die Sorgfaltsprüfung nur diejenigen Unternehmensbeziehungen erfassen, die unmittelbar kontrolliert werden. Eine Ausweitung der Sorgfaltsprüfung auf unbestimmte Dritte wäre nicht verhältnismässig und für die Unternehmen nicht zumutbar.

Zweitens darf ein neues Gesetz nicht dazu führen, dass Rechtsunsicherheit in der Schweiz entsteht. Diese wäre Gift für die Unternehmen und für die Attraktivität unseres Standortes für Investitionen und Arbeitsplätze. Insbesondere sollte der Ständerat deshalb davon Abstand nehmen, die Haftungsgrundlagen auf Dritte auszuweiten und die Beweislastumkehr zu verankern. Gerade Letztere hat in unserem schweizerischen Rechtssystem keinen Platz.

Drittens ist ein juristischer Alleingang der Schweiz im Vergleich zum Ausland und im Hinblick auf funktionierende internationale Ansätze zur Regulierung der unternehmerischen Verantwortung zu vermeiden. Dazu gehört, dass wir Klagemöglichkeiten in der Schweiz nur dann zulassen sollten, wenn die lokalen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Eine Haftung der Muttergesellschaft sollte nur dann infrage kommen, wenn vor Ort keine Wiedergutmachung für entstandenen Schaden erlangt werden konnte. Alles andere setzt insbesondere KMU einer unverantwortlichen Gefahr von Klagewellen aus und macht sie erpressbar. Beides dient den ursprünglichen Zielen der Initiative in keiner Weise.

Ständerat ist gefordert

Schliesslich geht es auch darum, bisherige Leistungen der Unternehmen zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte zu würdigen. Wenn eine tatsächliche Verbesserung der Situation der Menschen vor Ort mit freiwilligen und international abgestimmten Kooperationen – etwa zwischen Firmen und NGO – erreicht werden kann, sollte dies vom Schweizer Gesetzgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie und Mehrkosten für die Unternehmen «bestraft» werden. Eine sorgfältige, praktikable und international abgestimmte Regulierung ist deshalb angezeigt.

Die Wirtschaft verschliesst sich in keiner Weise gegenüber den Anliegen der Initiative. Im Gegenteil. Den exportorientierten Unternehmen, von denen bereits sehr viele auch im Ausland verantwortungsvoll handeln, ist es ein Anliegen, den Gedanken der Verantwortung und den damit verbundenen Verpflichtungen weiterhin Geltung zu verschaffen. Es liegt nun am Ständerat, dass er einen möglichen Kompromiss schmiedet, der zum Rückzug der Initiative führt. Ein Scheitern würde hingegen bedeuten, dass wir die Initiative an der Urne zur Ablehnung empfehlen und bekämpfen müssten.

Hans Hess, Präsident Swissmem