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Integration von Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigung in Unternehmen

Swissmem empfiehlt Unternehmen im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie, die Rekrutierungsquellen zu diversifizieren. Bei der Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags wurde die Förderung der Mitarbeitenden in der MEM-Branche eingeschlossen, wobei Arbeitnehmende mit Beeinträchtigung separat erwähnt werden (Artikel 25.6 GAV). Die Unternehmen Caran d’Ache SA und TESA TECHNOLOGY berichten über ihre Erfahrungen.

Die Integration von Personen mit Beeinträchtigung ist aus mehreren Gründen lohnenswert: Die Qualität ihrer Arbeit ist anerkannt, ihr Motivationsniveau bemerkenswert, ihre Anwesenheit bewirkt Offenheit und ist Zeichen für das Engagement des Unternehmens im Zuge seiner sozialen Verantwortung. Die IV-Stelle setzt sich dafür ein, Praktika zur Integration in Unternehmen anzubieten. Nach einem solchen mehrmonatigen Praktikum kann eine Rekrutierung angestrebt werden, wenn die Bedingungen auf beiden Seiten erfüllt sind.

Bei Caran d’Ache SA in ihrer Fabrik in Thonex (GE) stehen seit über 10 Jahren täglich rund ein Dutzend Personen mit Beeinträchtigung im Einsatz. Sie arbeiten in der Verpackung und Etikettierung, und ihre qualitativ hochstehende Arbeit trägt dazu bei, das Niveau der gewünschten und nachgewiesenen betrieblichen Exzellenz in der Produktion zu erreichen. Diese Integration erfolgt über einen Leistungsauftrag mit der Genfer Behörde für Integration (Etablissements Publics pour l’Intégration).

Im Anschluss an Wiedereingliederungspraktika hat das Unternehmen TESA TECHNOLOGY in den letzten Jahren mehrere Personen für Montage, Malerei und Herstellung rekrutiert: 41 Praktika im Jahr 2017 mit anschliessender Rekrutierung von 2 Personen und 32 Praktika im Jahr 2018 mit anschliessender Rekrutierung von 5 Personen. Der Leiter des Personaldienstes des Unternehmens, Frédéric Perrier, erläutert, dass «eine Person beispielsweise Vollzeit angestellt werden kann mit einer anerkannten Produktivität von 50%. Die restlichen 50% des Lohns laufen über eine IV-Rente. Es gibt einen regelmässigen Austausch mit der IV und die Produktionsqualität kann so anerkannt werden, sobald das Produktivitätsziel festgelegt wurde. Weder der Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung noch der Supervisor sind dem Stress ausgesetzt, eine unrealistische Leistung erbringen zu müssen, und in der Regel wird eine gute Qualität erzielt.»

Das Motivationsniveau der Personen mit Beeinträchtigung wird als bemerkenswert eingestuft. Frédéric Perrier hat bereits gehört, dass Supervisoren es bedauerten, «überragende und produktive» Arbeitnehmende mit Beeinträchtigung nicht einstellen zu können. Seine Erfahrung zeigt, dass «das Qualitätsniveau nach der Festanstellung nicht nachlässt, da die Arbeitnehmenden sich extrem engagieren».

Die Anwesenheit von Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigung bewirkt Offenheit und ist Zeichen für das Engagement des Unternehmens im Rahmen seiner sozialen Verantwortung. Bei TESA TECHNOLOGY hat es die Anwesenheit der Praktikanten oder der neuen Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, Offenheit und eine Sensibilisierung für Beeinträchtigungen zu schaffen. Es gibt keine Berührungsängste seitens der vorhandenen Belegschaft, und die Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigung bestätigen, dass sie herzlich aufgenommen werden – was es manchmal schwierig macht, wenn sie nach ihrem Praktikum wieder gehen müssen. Zwar bedingt die Betreuung von Personen mit Beeinträchtigung, dass es im Unternehmen eine für sie zuständige Person gibt, doch es existieren keine besonderen Herausforderungen bei der Führung.

Bei TESA TECHNOLOGY wie bei Caran d’Ache SA geniesst die soziale Verantwortung des Unternehmens einen sehr hohen Stellenwert. Jean-François de Saussure, CEO der Caran d’Ache SA, betont die Tatsache, dass «dieses Engagement eines verantwortungsvollen Unternehmens (…) einen unserer Kernwerte darstellt», was man seit vielen Jahren auf allen Stufen des Unternehmens feststelle. Die betriebliche Spitzenleistung wird so nach wie vor gewährleistet und gleichzeitig ermöglicht die lokale Produktion die Herstellung in der Schweiz.

Swissmem begrüsst das Engagement seiner Mitgliedsfirmen und ist selber Mitglied von Compasso. Zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) wird Compasso 2019 ein umfangreiches Projekt für die Gleichstellung am Arbeitsplatz lancieren: https://www.compasso.ch/de/f090000605.html

Mitgliedsfirmen können sich bei Fragen an den Bereich Arbeitgeberpolitik wenden. Béatrice Martin-Flatin, Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik, steht für weitere Auskünfte zur Verfügung (044 384 42 07 oder b.martin-flatinnoSpam@swissmem.ch).

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