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Ja zum notwendigen AHV-/Steuerkompromiss

Der vorliegende Kompromiss für die AHV-/Steuerreform (STAF) wurde hart errungen: Es ist eine gutschweizerische Lösung, die unser Land weiterbringt. Deshalb empfiehlt Swissmem, der Vorlage am 19. Mai 2019 zuzustimmen.

Eine Neuregelung der Unternehmensbesteuerung ist dringend notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien international nicht mehr akzeptiert werden. Passt die Schweiz ihre Steuergesetzgebung nicht bis Ende 2019 an, wird sie auf eine «schwarze Liste» der EU gesetzt. Das brächte für die betroffenen Unternehmen schwerwiegende Belastungen wie z.B. die Gefahr von Doppelbesteuerungen. Es droht der Wegzug dieser Firmen. Gleichzeitig vergrössert sich die Finanzierungslücke der AHV aufgrund der demografischen Entwicklung ungehindert weiter. Die Verknüpfung unabhängiger Themen ist zwar unschön und sollten im Grundsatz nicht vermischt werden. Vor dem Hintergrund zweier politisch schwieriger Themen ist der vorliegende AHV-/Steuerkompromiss aber für beide Problembereiche eine praktikable, politisch tragfähige Lösung – kurz: ein notwendiger und ausgewogener Kompromiss.

Die Unternehmen erhalten mit der Vorlage einen sicheren, international akzeptierten und attraktiven Steuerrahmen. KMU und Grossunternehmen werden gleichbehandelt. Die für den Standort Schweiz wichtige Forschung und Entwicklung wird steuerlich gefördert. Einige der betroffenen Unternehmen werden mit dem Wegfall der Privilegien mehr Steuern bezahlen. Die Gewinnsteuern für alle Unternehmen sollen in den meisten Kantonen im Rahmen der Umsetzung der Steuerreform gesenkt werden. Damit ist die Schweiz auf dem richtigen Weg, um der Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts zu entsprechen und gleichzeitig konkurrenzfähig zu bleiben. Dies ist wesentlich, damit die Unternehmen weiterhin in der Schweiz investieren und Arbeitsplätze schaffen.

Die Kantone erhalten gemäss der Neuregelung vom Bund mehr Geld und den Spielraum, um die für sie richtige Finanz- und Steuerpolitik zu wählen. Damit können sie sicherstellen, dass sie weiterhin für Unternehmen attraktiv bleiben. Auch die Anliegen der Städte und Gemeinden werden mit der Reform berücksichtigt.

Zudem erhält die AHV als wichtigstes Sozialwerk eine substanzielle Zusatzfinanzierung von zwei Milliarden Franken jährlich. Das entspricht den geschätzten Kosten der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform bei Bund und Kantonen. Diese Mittel kommen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie aus der Bundeskasse.

Diesen notwendigen AHV-/Steuerkompromiss trägt die Schweizer Industrie zusammen mit einer breiten Koalition von Kantonen, Städten, Gemeinden, Parteien, Verbänden und weiteren Organisationen mit.

Dr. Jean-Philippe Kohl, Geschäftsleitungsmitglied Swissmem

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