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Verfügbarkeiten von Substanzen und Mischungen ab 2018

Die Registrierungsfrist 2018 unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH dürfte auch in der Schweizer MEM-Industrie spürbar werden. Sie betrifft Unternehmen der MEM-Industrie in den meisten Fällen nicht direkt. Jedoch könnten die indirekten Auswirkungen immens sein.

Verschwinden von zahlreichen Substanzen zu erwarten

Nachdem Substanzen in hohen und mittleren Tonnagen sowie sehr gefährliche Substanzen bereits bis 2010 und 2013 registriert werden mussten, steht 2018 die letzte Registrierungsfrist für «alte» Substanzen an. Bis am 31. Mai 2018 müssen Substanzen in kleinen Tonnagen von 1-100 Tonne Herstellung oder Import (in die EU) pro Jahr registriert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Registrierung in einigen Fällen im Vergleich zum Marktwert der Substanz nicht lohnen wird, und dass in anderen Fällen die EU-Hersteller oder EU-Importeure als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht in der Lage sind, die Registrierung zu bewerkstelligen. Das allgemein erwartete Szenario ist deshalb, dass zahlreiche Stoffe 2018 vom EU-Markt verschwinden werden. Damit werden voraussichtlich auch einige Produkte verschwinden, die in der Schweizer MEM-Industrie zur Anwendung kommen, seien dies Farben, Kühlmittel, Klebstoffe, Kunststoffgranulate oder andere Mischungen. Konkrete Fälle wurden bereits angekündigt. Preiserhöhungen bei Produkten von Lieferanten, die nach der Registrierungsfrist eine stärkere Marktposition haben werden, sind nicht auszuschliessen.

Final Call: Verfügbarkeiten jetzt abklären

Bis zur Registrierungsfrist 2018 verbleiben noch rund sieben Monate. Die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit von essentiellen Substanzen und Mischungen abzuklären hat deshalb höchste Priorität. Die beste Informationsquelle dazu sind die entsprechenden Lieferanten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stellt ausserdem eine Liste der Substanzen zur Verfügung, für die Aktivitäten zu einer Registrierung im Gange sind (PDF oder Excel-File). Jedoch sind dafür Kenntnisse notwendig, welche Substanzen in den Mischungen vorliegen. Bisher wurden über 11‘000 Substanzen registriert, jedoch wird angenommen, dass deutlich mehr Substanzen heute auf dem Markt sind. Welche Stoffe bereits registriert sind, lässt sich in der Liste registrierter Stoffe oder auf den Infocards der Seite «Informationen über Chemikalien» überprüfen.

Wechsel auf aussereuropäische Lieferanten vorübergehend möglich

Für Unternehmen der Schweizer MEM-Industrie ist es möglich, für Substanzen oder Mischungen in industriellen Prozessen auf Lieferanten aus dem Nicht-EU-Raum zu wechseln, sofern diese existieren. Die Pflichten gemäss dem Schweizer Chemikalienrechtsind dabei einzuhalten, gelten jedoch auch heute bei einem Import aus der EU. Die kantonalen Fachstellen für Chemikalien stellen zahlreiche hilfreiche Merkblätter in diesem Bereich zur Verfügung, z.B. für berufliche und gewerbliche Verwender. Zu beachten ist, dass der Import von Substanzen und Mischungen (Zubereitungen) gleichgestellt ist wie die Herstellung. Ausserdem soll das Schweizer Chemikalienrecht etwa 2020 revidiert werden, so dass Substanzen, die in der EU nicht registriert wurden, zukünftig in der Schweiz mittels umfangreichem Dossier angemeldet werden müssen.

Registrierung oder Alternativen

Selbstverständlich steht es auch Unternehmen der Schweizer MEM-Industrie offen, über einen Alleinvertreter in der EU einen Stoff selber zu registrieren. Der verbleibende Zeitraum dafür ist jedoch sehr kurz. Für Kurzentschlossene steht auf der ECHA-Website eine kurze «Guidance in a Nutshell» in 23 Sprachen zur Verfügung.

Im Kontext der Registrierungsfrist 2018 wird somit die Suche nach Alternativstoffen relevant.

Informationskanal für Swissmem-Mitglieder

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