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EU-Energiepaket auch für Schweizer Unternehmen relevant

Die EU-Kommission hat Ende November ein umfangreiches energiepolitisches Paket vorgelegt. Im Zentrum des Vorhabens stehen Energieeffizienzmassnahmen und die Gestaltung des Strommarkts. Direkt oder indirekt wirkt sich die Vorlage auch auf Schweizer Unternehmen aus.

Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission unter dem Titel «Saubere Energie für alle Europäer» ihr bisher wohl umfangreichstes energiepolitisches Paket vorgelegt. Die auch als Winterpaket bezeichnete Vorlage umfasst auf rund 1‘000 Seiten vier neue Richtlinien, vier teils umfassend geänderte Verordnungen und sechs weitere Kommunikationen und Berichte der Kommission. Mit diesem Paket will die EU gleichzeitig Energie sparen und die Wirtschaft ankurbeln. So sollen ab 2021 900‘000 neue Jobs entstehen und die Energiekosten für die Endverbraucher sinken.

Im Zentrum des Vorhabens stehen Energieeffizienzmassnahmen und die Gestaltung des Strommarkts. Auch im Bereich der erneuerbaren Energien sind Änderungen geplant, insbesondere sollen diese stärker dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Was die Energieeffizienz betrifft, schlägt die Kommission bis 2030 ein verbindliches Energieeffizienzziel von -30% gegenüber 1990 vor. Das ist mehr als die zuvor geplanten -27%, bleibt aber hinter den vom Parlament geforderten -40% zurück. Erreicht werden sollen diese Ziele in erster Linie über die Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und die Ökodesignrichtlinie (ErP-Directive).

Die Vorschläge der EU-Kommission bedürfen noch der Zustimmung des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten. Sie stellen somit erst den Anfang eines langen energiepolitischen Prozesses dar. Erwartungsgemäss wurde schon kurz nach der Publikation des Pakets von allen Seiten Kritik geübt. Den Umweltverbänden sind die Vorschläge zu wenig ambitioniert, wirtschaftsnahen Organisationen dagegen zu wenig marktorientiert.

Bedeutung des Pakets für Schweizer Unternehmen 


Der grösste Teil des Massnahmenpakets wird indirekte Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben: Ein Teil der Vorlagen dürfte über Strukturveränderungen in den europäischen Strommärkten die Schweizer Stromversorgung beeinflussen und zudem wichtige Impulse für die beim BFE laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes setzen. Andere verändern die Rahmenbedingungen für Energieeffizienzinvestitionen in für Schweizer Technologielieferanten wichtigen Zielmärkten.

Für die Hersteller energierelevanter Produkte von direkter Bedeutung ist das schon lange erwartete neue Ökodesign-Arbeitsprogramm (Ecodesign Working Plan 2016-2019). Das Arbeitsprogramm enthält als Kernelement eine Liste von Produktgruppen, die in den kommenden Jahren im Hinblick auf den Erlass von Energie- und Ressourceneffizienzvorschriften hin untersucht werden sollen. Zudem macht das Arbeitsprogramm Aussagen darüber, auf welche Weise die Ökodesign-Richtlinie in Zukunft zu den Circular Economy-Zielen der EU beitragen soll, und es fasst den bisherigen Stand der Arbeiten und die bevorstehenden Reviews einzelner Produktvorschriften zusammen. Bei zahlreichen von der Ökodesign-Richtlinie betroffenen Produktgruppen ist nämlich in den nächsten Jahren eine Überprüfung der Vorschriften geplant, die allenfalls in eine Verschärfung oder Ausweitung der Anforderungen münden kann. Im Rahmen dieser Reviews will die Kommission auch prüfen, wie Aspekte wie Ressourceneffizienz, Langlebigkeit, Reparier- und Rezyklierbarkeit bei der Überarbeitung der Vorschriften stärker berücksichtigt werden könnten.

Sieben neue Produktgruppen im Ökodesign-Arbeitsprogramm


Bei der Auswahl der neuen Produktgruppen fokussiert das Arbeitsprogramm auf jene Produkte mit den grössten Energieeinsparpotenzialen. Die folgenden Produktgruppen sollen in den kommenden drei Jahren vertieft untersucht werden:

  • Gebäudeautomation und Steuerungssysteme
  • Elektrische Wasserkocher
  • Handtrockner
  • Aufzüge
  • Photovoltaikanlagen (Panels und Inverter)
  • Kühlcontainer
  • Hochdruckreiniger

Die Vorstudie zum Arbeitsprogramm hatte eine Reihe weiterer Produktgruppen aufgelistet, die aufgrund ihrer relativ geringen Einsparpotenziale wieder fallengelassen wurden. Unternehmen, die Produkte aus den oben aufgelisteten Gruppen in die EU exportieren wird empfohlen, die entsprechenden Untersuchungen der Kommission zu verfolgen, um sich über kommende Effizienz- und Kennzeichnungsanforderungen ins Bild zu setzen.

Die EU-Kommission verspricht, bei der Ausarbeitung neuer Ökodesignvorschriften sorgfältig auf Überschneidungen mit anderweitiger Gesetzgebung zu achten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Energieeffizienz- und die Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EED und EPBD). ICT-Produkte will die Kommission gesondert angehen, da sich die Prozesse im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie für diese Produkte oft nicht als passend erwiesen haben.

Als Teil der Arbeiten zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft sollen Anforderungen wie Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Rezyklierbarkeit und erleichterte Demontage in neuen und revidierten Ökodesign-Vorschriften stärker gewichtet werden. Wie dies konkret geschehen soll, ist noch offen. Die Kommission hat die Entwicklung einer «Circular Economy Toolbox For Ecodesign» angekündigt, welche die Form von Leitlinien für die Berücksichtigung von Circular Economy-Aspekten bei der Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen annehmen könnte. Genauere Informationen zum Konzept dieser Toolbox sind noch nicht bekannt.

Alle Dokumente des Pakets «Saubere Energie für alle Europäer» können von der Website der EU-Kommission heruntergeladen werden. Teilweise sind die Dokumente auch in Deutsch und Französisch verfügbar. Für Swissmem-Mitglieder steht Frau Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie unter 044 384 48 66 oder s.studernoSpam@swissmem.ch für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.

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