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Information zum «Frauenstreik» vom 14. Juni 2019

Am Freitag, 14. Juni 2019, findet in der Schweiz ein Frauenstreik statt. Geplant sind Streikmomente um 11.00 Uhr und um 15.30 Uhr sowie weitere Aktionen während des Tages. Swissmem vertritt die Ansicht, dass diese Aktion rechtlich nicht als Streik bezeichnet werden kann. Wie sollen Unternehmen damit umgehen, wenn Arbeitnehmende an der Aktion teilnehmen wollen?

on wem der Streik am 14. Juni 2019 organisiert wird, ist unklar. Gewisse Sozialpartner des GAV MEM unterstützen ihn. Unter dem Titel «Lohn, Zeit, Respekt! » soll die Gleichstellung der Frau vorangetrieben werden. Darüber, ob dieser Streik legal ist, resp. ob es sich dabei überhaupt um einen Streik handelt, gehen die Meinungen auseinander. Swissmem ist klar der Ansicht, dass diese Aktion rechtlich nicht als Streik bezeichnet werden kann. So oder so besteht gemäss Art. 2 GAV MEM eine absolute Friedenspflicht, wonach alle Arbeitskampfmassnahmen während der GAV-Dauer ausgeschlossen sind.

Wie mit dem «Frauenstreik» umgehen?

Bestimmt werden Arbeitnehmende (Frauen und Männer) an dieser Aktion teilnehmen wollen. Die angesprochenen Themen sind auch für Swissmem und ihre Mitgliedfirmen wichtige Angelegenheiten. Deshalb empfehlen wir zweierlei:

  • Erstens soll interessierten Arbeitnehmenden – sofern betriebsorganisatorisch machbar – die Teilnahme ermöglicht werden. Ein Anspruch darauf besteht aber grundsätzlich nicht. Die dafür aufgebrachte Zeit geht zulasten der Arbeitnehmenden, sei es mit Kompensation von Überstunden, Anrechnung von Ferientagen oder Nachholzeit. Zur besseren Planbarkeit sollen die Arbeitnehmenden im Vorfeld ihr Interesse an der Teilnahme beim Vorgesetzen melden. Dieser entscheidet, ob eine Teilnahme im Hinblick auf die betriebliche Organisation möglich ist.
  • Zweitens glauben wir, dass dieser Anlass als Gelegenheit genutzt werden kann, um den Dialog mit den Mitarbeitenden aufzunehmen. Dabei kann aufgezeigt werden, was die Unternehmen und die MEM-Branche in den Themen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Förderung der Mitarbeitenden, Lohngleichheit etc. bereits freiwillig unternehmen. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die 2014 lancierte Swissmem-Fachkräftestrategie sowie die neuen Bestimmungen zur Modernisierung des GAV MEM.

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Kareen Vaisbrot
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Letzte Aktualisierung: 20.05.2019