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Neue Substanzen unter RoHS2 reguliert

Die EU-Kommission hat die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP in Anhang II von RoHS2 aufgenommen. Damit werden sie in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Übergangsfristen sind bis 2019 und 2021 vorgesehen.

Vier Phthalate wurden in Anhang II der RoHS2-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Directive on the Restriction of the use Of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment, 2011/65/EU) aufgenommen: Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Sie wurden bereits 2011 in der revidierten RoHS2 als prioritäre Stoffe für eine Ergänzung erwähnt. Es handelt sich um Weichmacher in Kunststoffen, insbesondere in PVC.

Übergangsfristen bis 2019 und 2021

Nach einer Übergangsfrist dürfen die vier Phthalate in der EU nicht mehr in Konzentrationen grösser 0.1 Gewichts-% in Elektro- und Elektronikgeräten vorliegen. Die Übergangsfrist läuft für die meisten Gerätekategorien (1-7, 10 und 11) am 22.07.2019 aus. Für medizinische Geräte und Kontroll- und Messinstrumente inklusive industrielle Kontroll- und Messinstrumente läuft die Übergangsfrist am 22.07.2021 aus. Ausserdem sind Kabel und Ersatzteile von der Beschränkung ausgenommen, wenn sie der Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung oder Erweiterung von Geräten dienen, die vor der jeweiligen Frist in Verkehr gebracht wurden. Damit wird die Ergänzung dem Prinzip «repair as produced» gerecht.

Nationale Umsetzung

Den europäischen Mitgliedsstaaten wird eine Frist bis 31.12.2016 eingeräumt, um die Ergänzung in nationales Recht umzusetzen. In der Schweiz ist die RoHS2 im Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) umgesetzt. Da diese die beschränkten Stoffe namentlich auflistet, wird die Einschränkung erst nach einer Anpassung der ChemRRV in der Schweiz zur Geltung kommen.

Ausnahmen unter RoHS2

Unter RoHS2 sind die Ausnahmen in den Anhängen III und IV jeweils für einen beschränkten Zeitraum gültig. Eine Verlängerung der Ausnahmen muss frühzeitig beantragt werden. In einem branchenübergreifenden Projekt arbeiten verschiedene europäische Sektorverbände seit Längerem an den entsprechenden Dossiers. Für interessierte Mitglieder kann ein Kontakt zu dem Projekt hergestellt werden (Email an: Christine Roth, betroffene Ausnahme bitte angeben). Ausserdem wird Mitgliedern, die von einer Ausnahme unter RoHS Gebrauch machen, empfohlen, sich auf der diesbezüglichen Website zu registrieren, um jeweils über die entsprechende Ausnahme bzw. allfällige Anhörungen auf dem Laufenden zu sein.

Hängiger Verlängerungsantrag einer Ausnahme

Gegenwärtig erstaunt die Zurückweisung eines Verlängerungsantrages durch das EU-Parlament. Es handelt sich um die Ausnahme bezüglich «Cadmium in farbkonvertierenden II-VI-basierten LEDs (< 10 μg Cd je mm 2 Licht emittierende Fläche) zur Verwendung in Halbleiter-Beleuchtungen oder Display-Systemen». Der Antrag geht nun zurück an die EU-Kommission. Solange keine Entscheidung getroffen wurde, bleibt die Ausnahme bestehen.

Hängige Änderung des Geltungsbereichs

Ebenfalls bei der EU-Kommission hängig ist der Vorschlag, den Geltungsbereich von RoHS2 leicht zu ändern. Betroffen ist insbesondere der Artikel 2 Absatz (2), der besagt, dass Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht im Geltungsbereich von RoHS lagen, jedoch in den Geltungsbereich von RoHS2 fallen, bis zum 22. Juli 2019 auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Dies impliziert jedoch, dass das nach diesem Datum nicht mehr der Fall sein wird, womit der Weiterverkauf, Verleih, Refurbishment oder Second-Hand-Gebrauch nicht mehr gestattet wären. Damit müssten gerade langlebige Geräte frühzeitig und unnötig aus dem Verkehr genommen werden. Ein Änderungsantrag der EU-Kommission, der diesen Missstand auch im Sinne einer höheren Ressourceneffizienz aufhebt, wird in nächster Zeit erwartet.

Delegierte Richtlinie 2015/863 zur Ergänzung von RoHS2 mit vier PhthalatenRoHS2-Richtlinie 2011/65

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt, Tel. 044 384 48 07 , gerne zur Verfügung.