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Rentenerhöhung

Bern, 14.10.2020 - Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Der Bundesrat passte die Rente zuletzt 2019 an, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1'185 Franken festgesetzt hatte.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'185 auf 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'370 auf 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 500 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.

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