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Rückverteilung der CO2-Abgabe

Ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele ist die CO2-Abgabe. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger.

Jährlich werden rund zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel (max. CHF 450 Mio.) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie z.B. energetischer Sanierungen oder erneuerbarer Energien. Weitere CHF 25 Mio. kommen dem Technologiefonds zu.

2021 wird eine Summe von rund CHF 105 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0,297‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100 000 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2019 CHF 29.70 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2019 ist die am 31. Oktober 2020 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.
Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.

Folgende zwei Gründe sind für den im Vergleich zum Jahr 2020 tieferen Rückverteilungsfaktor im 2021 verantwortlich: Zum einen basiert der für die Rückverteilung zur Verfügung stehende Betrag auf Schätzungen, die jeweils zwei Jahre später korrigiert werden. Zudem wird im 2021 die Korrektur der nicht verwendeten Beträge aus dem Gebäudeprogramm vorgenommen, welche im 2019 fristbedingt vollumfänglich an die Wirtschaft verteilt wurden. Insgesamt hat die Wirtschaft im Jahr 2019 rund CHF 164 Millionen zu viel Rückverteilung erhalten; dieser Betrag wird nun im Jahr 2021 von der Rückverteilung abgezogen. Zum anderen sind die nicht verwendeten Beträge aus dem Gebäudeprogramm, die im Jahr 2021 rückverteilt werden, rund CHF 50 Millionen tiefer als im 2020.

Die Summe der diesjährigen CO2-Rückvergütungen betrug bei der Ausgleichskasse Swissmem CHF 2'782'421.25.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge
(beitraege@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung

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