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Rückverteilung der CO2-Abgabe

Ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele ist die CO2-Abgabe. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger.


Jährlich werden rund zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel (max. CHF 450 Mio.) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie z.B. energetischer Sanierungen oder erneuerbarer Energien. Weitere CHF 25 Mio. kommen dem Technologiefonds zu.


2022 wird eine Summe von rund CHF 307 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0.852‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100 000 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2020 CHF 85.20 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2020 ist die am 31. Oktober 2021 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.
Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.


Der Anstieg des Verteilungsfaktors zwischen 2021 und 2022 (von 0.297‰ auf 0.852‰) erklärt sich hauptsächlich durch die Erhöhung der CO2-Abgabe am 01.01.2022 und durch einen Rückgang der Korrekturen aus der Rückverteilung 2020. Da die CO2-Abgabe auf der Grundlage einer Schätzung im Jahr der Erhebung rückverteilt wird, muss die Korrektur dieser Schätzung zwei Jahre später vorgenommen werden. Diese Korrekturen können von einem Jahr zum anderen stark variieren. 


Die Summe der diesjährigen CO2-Rückvergütungen betrug bei der Ausgleichskasse Swissmem CHF 9'172'641.50. 


Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge
(beitraege@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.


Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung

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