Dieses Email im Browser ansehen

Rückverteilung der CO2-Abgabe

Ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele ist die CO2-Abgabe. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. 

Jährlich werden rund zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel (max. CHF 450 Mio.) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie z.B. energetischer Sanierungen oder erneuerbarer Energien. Weitere CHF 25 Mio. kommen dem Technologiefonds zu. 

2020 wird eine Summe von knapp 188 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0.541‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro 100 000 Franken abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2018 54.10 Franken rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2018 ist die am 31. Oktober 2019 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt. 

Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen. 

Die Summe der diesjährigen CO2-Rückvergütungen betrug bei der Ausgleichskasse Swissmem CHF 5'089'064.85.

Freundliche Grüsse 

Ausgleichskasse Swissmem

© Swissmem 2024

Newsletter-Abonnement anpassen oder löschen.