Dieses Email im Browser ansehen

Verordnung über die Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) per 01.11.2021

Am 27. Oktober hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO
(famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung

© Swissmem 2024

Newsletter-Abonnement anpassen oder löschen.