Verordnung über die Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) per 01.11.2021Am 27. Oktober hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis 31. Dezember 2021 verlängert. Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren. Freundliche Grüsse Ausgleichskasse Swissmem Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung |