Verordnung über die Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) per 25.01.2022 Infolge des Beschlusses des Bundesrats vom 12. Januar 2022, die Covid-19-Verordnung besondere Lage zu ändern, wird die Kontaktquarantäne ab dem 13. Januar 2022 von 10 auf 5 Tage verkürzt.
Zudem wurde die Möglichkeit aufgehoben, die Quarantäne durch einen negativen Test ab dem 7. Tag aufheben zu lassen. Folglich wird das in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vorgesehene Maximum von 7 Taggeldern ab dem 25. Januar 2022 abgeschafft. Ab diesem Datum entspricht die Anzahl der Taggelder der tatsächlichen Anzahl Tage, die in Quarantäne verbracht wurden.
Zusammenfassend bedeutet dies: vor 08.02.2021: max. 10 Taggelder 08.02.2021 – 12.01.2022: max. 7 Taggelder 13.01.2022 – 24.01.2022: max. 7 Taggelder aber in der Regel 5 Tage ab 25.01.2022: Anzahl effektiv angeordneter Quarantänetage, kein Maximum an Tage
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