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Vorgehensweise bei ausstehenden Ausbildungsbestätigungen

Anfangs jeden Monats werden von der Ausgleichskasse Swissmem von den Firmen – oder bei Delegation von den Bezügern aktualisierte Ausbildungsbestätigungen verlangt, welche Grundlage für die Weiterführung der Ausbildungszulagen sind. Aufgrund vermehrter Rückfragen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Einreichen von noch nicht ausgestellten Schulbestätigungen selbstverständlich nicht möglich ist und das Einreichen zwangsläufig bis zum Erhalt der Bestätigung pendent gehalten werden muss.


Wir bitten Sie, wenn sie die permanente Delegation nutzen, Ihre Mitarbeiter wie folgt zu informieren: 

Der Mitarbeiter erhält eine Mail der Ausgleichskasse Swissmem mit einem Link, der zum Kundenportal connect führt. Bei noch ausstehender Schulbestätigung kann unten links der Button "Aufschieben" gewählt wählen und ein gleichzeitig ein neues Datum gesetzt werden. Kurz nach Ablauf des neugesetzten Termins, erhält der Mitarbeiter dann nochmals einen Reminder.

WICHTIG: Können oder werden weiterführende Ausbildungsbestätigungen nicht fristgerecht eingereicht so führt das zu einer mindestens befristeten Leistungseinstellung ( = temporärer Zulagenwegfall). Bei der Nachreichung des Ausbildungsnachweises – und unter der Voraussetzung einer positiven Prüfung - wird der Zulagenanspruch jedoch rückwirkend vergütet.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeo@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung
 

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