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Revision CO2-Gesetz: Verbesserungen fĂĽr die Tech-Industrie auf der Zielgeraden

Die Revision des CO2-Gesetzes befindet sich in der Differenzbereinigung und damit auf den letzten Metern eines längeren Leidenswegs. Nach dem Volks-Nein im Jahr 2021 zeichnet sich jetzt eine auf Kompromissen aufbauende, mehrheitsfähige Vorlage ab. Es ist höchste Zeit, reden wir doch im Wesentlichen über Massnahmenwirkungen und Reduktionsziele bis 2030. Dieser Zeitdruck zum einen und das zwischenzeitlich gesetzlich verankerte Netto-Null-Ziel 2050 zum anderen zwingen zu pragmatischen Lösungen. Konkret heisst das, auf bewährten Systemen aufzubauen und wo möglich das Ambitionslevel zu steigern. So können wir in den nächsten Jahren verbleibende «low hanging fruits» ernten.

Unbestritten ist, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenĂĽber 1990 halbieren soll. Swissmem unterstĂĽtzt die Transformation zur Erreichung des Netto-Null-Ziels 2050 und damit eine ambitionierte Klimapolitik. Bei deren Umsetzung ist zentral, dass die Schweizer Exportindustrie international wettbewerbsfähig bleibt. So ist es zwar sinnvoll, den Fokus auf schweizerische Emissionsreduktionen zu setzen. Dringend notwendig ist es aber auch, dem Bundesrat bezĂĽglich Inland- und Auslandmassnahmen einen Ermessensspielraum einzuräumen. Ein fixer Inlandanteil ist ungeeignet, um auf allfällig negative internationale Entwicklungen zu Lasten der Schweizer Exportindustrie reagieren zu können.    

Mit der Öffnung des Zielvereinbarungssytems für alle Unternehmen führen wir das bisher bewährte Instrument der Emissionsreduktionen mit Verminderungsverpflichtungen fort (hier zur Swissmem-Replik auf die methodisch fehlerhafte Analyse der EFK). Schon heute werden im Zielvereinbarungssystem rund 50% aller Industrie-Emissionen erfasst. Neu können sich, über die sehr emissionsintensiven Unternehmen hinaus, alle Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Dies als Gegenleistung für verbindliche, inländische Emissionsreduktionen. Dieser Ansatz hat das Potenzial, einen noch deutlich höheren Anteil aller Treibhausgas-Emissionen der Schweizer Industrie in Verminderungsverpflichtungen zu erfassen. Damit ist der Ansatz verbindlicher als eine auf dem Prinzip Hoffnung basierende Lenkungsabgabe, die lediglich auf Brennstoffe erhoben wird.

Swissmem begrüsst es sehr , dass erneuerbare Gase als fossilfreie und abgabebefreite Brennstoffe künftig im Emissionshandelssystem und in Verminderungsverpflichtungen anrechenbar werden. Das erhöht die Handlungsoptionen insbesondere bei den schwer dekarbonisierbaren Industriebranchen. Die Übernahme einer Pflicht zur Beimischung von erneuerbaren und emissionsarmen Flugtreibstoffen in Anlehnung an entsprechende Bestimmungen der EU schafft die wichtige Planungs- und Investitionssicherheit bei den weltweit führenden Schweizer Unternehmen im Bereich Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen. Der Bundesbeschluss über die Förderung von erneuerbaren Flugtreibstoffen 2025–2029 setzt die richtigen Rahmenbedingungen, um in der Schweiz weiterhin Forschung und Entwicklung zu betreiben und allfällige Pilot- und Demonstrationsprojekte im Industriemassstab umzusetzen.

Swissmem ist optimistisch, dass die Differenzbereinigung in der FrĂĽhlingssession abgeschlossen werden kann, so dass das revidierte CO2-Gesetz per 1.1.2025 in Kraft tritt.  

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2024