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Ja zum Stromgesetz

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Für eine sichere Stromversorgung: Swissmem unterstützt das Stromgesetz

Am 9. Juni 2024 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das Stromgesetz. Die Vorlage enthält diverse Fördermassnahmen, welche einen rascheren Zubau erneuerbarer Energien wie Sonne, Wasser und Wind ermöglichen. Das ist für die fortschreitende Verminderung kohlenstoffhaltiger Luftverunreinigungen ein dringend notwendiger Schritt. Swissmem unterstützt deshalb das Stromgesetz als wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null bis 2050. Im Interesse einer sicheren und für die Bevölkerung sowie die Industrie wirtschaftlich tragbaren Stromversorgung müssen zwingend weitere Massnahmen folgen, wie der technologieoffene Ausbau der inländischen Stromproduktion, der Ausbau der Stromnetz-Infrastruktur und der Abschluss eines Strommarkt-Abkommens mit der EU.

Erfahren Sie in unserer Videoserie, weshalb die Schweiz am 9. Juni JA zum Stromgesetz sagen sollte:

Das Stromgesetz zielt darauf ab, die inländische Stromproduktion, insbesondere jene aus Sonnenenergie, Wasserkraft und Windenergie, massiv zu steigern. Es schafft eine Grundlage für die Stromreserve in drohenden Mangellagen und reduziert Hürden für die Speicherung von Stromüberschüssen. Angesichts der fortschreitenden Verminderung kohlenstoffhaltiger Luftverunreinigungen und der damit zunehmenden Elektrifizierung, sowie der zunehmenden Importabhängigkeit im Winter, ist ein Zubau im Inland dringend nötig. Denn dem Stromimport sind systemtechnische Grenzen gesetzt und die Stromexportfähigkeit unserer Nachbarstaaten ist unsicher. Vorgesehen sind verschiedene Fördermassnahmen zum Ausbau erneuerbarer Produktionskapazitäten sowie Verfahrensbeschleunigungen, um Projekte schneller realisieren zu können. Auf eine solche Sicherheit bei der Stromversorgung sind die Unternehmen der Tech-Industrie angewiesen. Erfahren Sie mehr.

Es sind allerdings weitere Massnahmen nötig, um eine sichere und zugleich wirtschaftlich tragbare Stromversorgung zu gewährleisten. Denn sollte bis 2050 keine neue Produktion zugebaut und die Kernenergie wegfallen, würde die inländische Produktionsleistung nur noch rund die Hälfte des Strombedarfes decken. Technologieoffenheit ist deshalb unabdingbar. Die Stromerzeugung muss vor allem klimaneutral sein. So können eine Reihe weiterer Optionen im künftigen Strommix berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere die Kernkraft sowie CO2-Speichertechnologien. Des Weiteren braucht die Schweiz eine Strommarktöffnung. Die Erfahrungen aus der Liberalisierung anderer Märkte zeigen, dass damit die Innovation sowohl auf der Ebene der Technik als auch der Geschäftsmodelle angekurbelt wird. Zudem ist die Strommarktöffnung eine Grundvoraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU. Ein solches braucht die Schweiz dringend, um die Netzstabilität sicherzustellen.

Deshalb sagen Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Tech-Industrie Ja zum Stromgesetz am 9. Juni:

Die wichtigsten Argumente für das Stromgesetz

Sicherer Strom für die Tech-Industrie

Die Unternehmen der Tech-Industrie sind auf eine sichere Stromversorgung angewiesen. Aufgrund des steigenden Strombedarfs ist der Zubau erneuerbarer Energien ein dringend notwendiger Schritt. Das ist wichtig, weil die heutige inländische Stromproduktion den Strombedarf im Winter nicht decken kann. Das Stromgesetz fördert Projekte, die insbesondere im Winter Strom liefern können.

Mehr Strom aus der Schweiz

Der steigende Strombedarf erfordert einen raschen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz. Das Stromgesetz schafft die Grundlage für mehr Strom aus Sonne, Wasser und Wind. Mit dem Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion gewinnen wir an Unabhängigkeit vom Ausland.

 

 

Weitere Massnahmen nötig

Für eine hinreichend sichere und zugleich wirtschaftlich tragbare Stromversorgung für die Bevölkerung und Industrie braucht es allerdings weitere Massnahmen, wie der technologieoffene Ausbau der inländischen Stromproduktion, der Ausbau der Stromnetz-Infrastruktur und der Abschluss eines Strommarkt-Abkommens mit der EU.

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Letzte Aktualisierung: 29.04.2024