Swissmem hat zur Revision der CO2-Verordnung Stellung genommen und sich insbesondere zu den Voraussetzungen für die Befreiung von der CO2-Abgabe durch Abschluss einer Verminderungsverpflichtung, den Rahmenbedingungen für Unternehmen im Schweizer Emissionshandelssystem und den Anforderungen für den Erwerb von Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland geäussert. Die vorgeschlagenen Änderungen bringen teilweise willkommene Klärungen und Präzisierungen, zum Teil aber auch erschwerte Bedingungen und höhere Hürden für Energieeffizienz- und Klimaschutzprojekte in Unternehmen.
Generell ist es für Unternehmen angebracht, sich verstärkt mit dem Instrument der Zielvereinbarung auseinanderzusetzen, da es über die Befreiung der CO2-Abgabe hinaus in zunehmendem Mass Verbreitung findet. So können Zielvereinbarungen neu auch für die Rückerstattung des Netzzuschlags (KEV-Abgabe) abgeschlossen werden und werden von einer wachsenden Zahl von Kantonen zur Erfüllung des Grossverbraucherartikels gefordert. Mit der seit über einem Jahrzehnt tätigen <link www.enaw.ch>Energieagentur der Wirtschaft</link> und der neu gegründeten <link www.act-schweiz.ch/de/index.php _blank>Cleantech-Agentur act</link> stehen seit diesem Jahr zwei vom Bund beauftragte Umsetzungsorganisationen zur Auswahl.