Das Kernelement der Sozialpartnerschaft in der Schweizer MEM-Industrie ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Er garantiert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterstellten Firmen fortschrittliche Arbeitsbedingungen, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Im Gegenzug verzichten sie auf jegliche Kampfmassnahmen.
Allfällige Konflikte werden innerhalb dieser Sozialpartnerschaft untereinander, d.h. nicht durch zivile Gerichte, gelöst. Für die Konfliktbeilegung sind im GAV klar definierte Prozesse vorgegeben.
Der aktuelle GAV der MEM-Industrie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028. Ausführliche Informationen rund um die Sozialpartnerschaft und den Gesamtarbeitsvertrag bietet die Website www.sozialpartner.ch.
Die Swissmem Mitgliedfirmen sind grundsätzlich frei, den GAV anzuwenden oder nicht. Derzeit hat sich rund die Hälfte der Mitgliedfirmen dem GAV unterstellt.
Mitwirkung durch die Arbeitnehmervertretung
Damit die Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Stufe funktionieren kann, müssen die Arbeitnehmervertretungen adäquat ausgebildet werden. Diese Aufgabe erfüllt die AAA (Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Mitgliedern der Arbeitnehmervertretungen in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie). Die Ausbildung erfolgt paritätisch, d.h. sowohl durch Vertreter der Arbeitgeber wie auch durch Vertreter der Gewerkschaften und Angestelltenverbände.
Mehr Informationen dazu bietet die Website aaa-mem.ch.
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