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Anrufung der Ventilklausel für EU-17 Staatsangehörige bestätigt

Der Schwellenwert der Aufenthaltsbewilligungen B wurde überschritten. Per 1. Juni 2013 werden die B-Bewilligungen für Staatsangehörige der EU-17 für ein Jahr auf 53'700 kontingentiert.

In unserem Newsletter vom 6. Mai 2013 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass der Bundesrat Ende April 2013 entschieden hat, die Ventilklausel ab 1. Juni 2013 auch gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen für ein Jahr anzurufen. Voraussetzung dazu ist, dass die quantitativen Voraussetzungen bis dahin erfüllt sind. Am 14. Mai 2013 wurde der Schwellenwert von 56'268 Aufenthaltsbewilligungen B überschritten. Damit tritt die Ventilklausel für B-Bewilligungen gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen per 1. Juni 2013 für ein Jahr (d.h. bis 31. Mai 2014) in Kraft.

Konkret werden diese Bewilligungen auf 53'700 kontingentiert. Diese Zahl entspricht den durchschnittlich erteilten B-Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre plus 5%. Diese Kontingente werden quartalsweise freigeschaltet.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.