In unserem Newsletter vom 6. Mai 2013 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass der Bundesrat Ende April 2013 entschieden hat, die Ventilklausel ab 1. Juni 2013 auch gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen für ein Jahr anzurufen. Voraussetzung dazu ist, dass die quantitativen Voraussetzungen bis dahin erfüllt sind. Am 14. Mai 2013 wurde der Schwellenwert von 56'268 Aufenthaltsbewilligungen B überschritten. Damit tritt die Ventilklausel für B-Bewilligungen gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen per 1. Juni 2013 für ein Jahr (d.h. bis 31. Mai 2014) in Kraft.
Konkret werden diese Bewilligungen auf 53'700 kontingentiert. Diese Zahl entspricht den durchschnittlich erteilten B-Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre plus 5%. Diese Kontingente werden quartalsweise freigeschaltet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.