Startseite Aktuelles Arbeitszeiterfassung: SECO erarbeitet neuen Vorschlag
Ansprechpartner  Swissmem Swissmem
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 infonoSpam@swissmem.ch
Teilen

Arbeitszeiterfassung: SECO erarbeitet neuen Vorschlag

Das Seco reicht den Vorschlag zur Befreiung von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der aktuellen Form nicht ein. Eine neue Vorlage soll nicht nur den Lohn berücksichtigen, sondern auch der Funktion und der Autonomie der Arbeitnehmenden Rechnung tragen.

Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden zu erfassen. Er hat die Lage und Dauer der Arbeitszeit sowie der Pausen von einer halben Stunde und mehr zu dokumentieren. Diese strenge Pflicht widerspricht der gelebten Praxis in vielen Unternehmen. Deshalb hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im letzten Herbst einen Revisionsvorschlag in die Vernehmlassung gegeben, der vorsah, Arbeitnehmende mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 175‘000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Mitarbeitende von der Erfassungspflicht zu befreien.

Wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anfang Juli nun mitteilte, verzichtet es darauf, die Vorlage in der erwähnten Form dem Bundesrat zu unterbreiten. Die Anhörung hat ergeben, dass die Positionen der Sozialpartner zu weit auseinanderliegen. Eine einheitliche Lohngrenze für sämtliche Wirtschaftsbranchen hätte zwar einen vereinfachten Vollzug bedeutet, wäre aber den unterschiedlichen Lohnstrukturen in den einzelnen Branchen nicht gerecht geworden.

Das SECO wird deshalb eine neue und differenziertere Vorlage erarbeiten. Neben dem Lohn sollen auch die Funktion eines Arbeitnehmenden und die ihm bei der Ausübung seiner Arbeit zustehende Autonomie als Kriterium für die Befreiung von der Zeiterfassung geprüft werden.

Swissmem begrüsst den Entscheid des WBF. In der Vernehmlassung monierte Swissmem die zu hohe Lohngrenze von 175‘000 Franken und machte sich für eine Grenze von 126‘000 Franken stark. Viel wichtiger als Lohngrenzen erachtet Swissmem jedoch die Kriterien Funktion und Autonomie eines Arbeitnehmers. Die in vielen Unternehmen herrschenden Führungs- und Arbeitsformen, bei denen die Mitarbeitenden über ein hohes Mass an Eigenverantwortung verfügen und ihre Arbeitszeit oft selber gestalten und einteilen können, lassen die Pflicht zur minutengenauen Arbeitszeiterfassung nicht mehr als zeitgemäss erscheinen.

Swissmem fordert deshalb, dass im neuen Entwurf des SECO bei Arbeitnehmenden, die bei der Gestaltung ihrer Arbeit und Arbeitszeit frei sind, auf die rigide Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verzichtet werden kann. Bei der Erarbeitung eines entsprechenden Formulierungsvorschlags des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der beim SECO deponiert wurde, hat Swissmem in einer Arbeitsgruppe mitgewirkt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Jan Krejci, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (j.krejcinoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.