Aufgrund eines Unfalls und mangels Schutzeinrichtungen, welche den nötigen Schutz bieten können, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten angewiesen, das Inverkehrbringen von «aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen bestehenden schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen» zu verbieten.
Beschluss der EU-Kommission mit den Erwägungen
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Beschluss der EU-Kommission: Verbot von gewissen Schneidwerkzeugen für handgeführte Freischneider/Motorsensen
Nach einem Unfall verbietet die EU-Kommission schlegelartige Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen.