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Beteiligung der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020

Der Bund rechnet damit, dass trotz Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der zweiten Hälfte des Jahres mit der EU ein Abkommen über das Forschungsrahmenprogramm abgeschlossen werden kann. Schweizer Forschende können sich weiterhin um Projekte bewerben.

Das Forschungsrahmenprogramm ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationspolitik. Am 1. Januar 2014 startete die jüngste, achte Generation «Horizon 2020 – das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation». Dieses dauert bis 2020 und umfasst ein Gesamtbudget von fast 80 Milliarden Euro.

Das Eidgenössische Parlament hat im September 2013 den Gesamtkredit von 4,4 Milliarden Franken (inklusive Begleitmassnahmen und Reserve) für die Beteiligung der Schweiz als assoziiertes Mitglied gutgeheissen. Wie bereits für das 6. und 7. Forschungsrahmenprogramm soll auch für «Horizon 2020» ein Abkommen mit der EU ausgehandelt. Ziel ist es, die ununterbrochene Assoziierung der Schweiz sicherzustellen.

Diese Verhandlungen befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative kurz vor dem Abschluss. Nach der Annahme der Initiative wartet die EU ab, wie die Schweiz mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien weiter verfährt. In diesem Zusammenhang wurden die Verhandlungen über Horizon 2020 und Erasmus+ sistiert. Da die Personenfreizügigkeit oder weitere bilaterale Verträge keine Voraussetzung sind, ist damit die mögliche Assoziierung bei Horizon 2020 nicht aufgehoben sondern aufgeschoben.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation rechnet aktuell damit, dass ein Abkommen in der zweiten Hälfte des Jahres abgeschlossen werden kann. Das Parlament hat in der Botschaft zur Schweizer Beteiligung an Horizon 2020 vorgesehen, dass die gesprochenen Mittel bis zu einer Assoziierung der Schweiz für projektweise Beteiligungen von Schweizer Forschungspartner verwendet werden können. Somit können sich Schweizer Forschende der Hochschulen wie der Wirtschaft weiterhin um Projekte des Forschungsrahmenprogrammes bewerben. Das Staatssekretariat fordert die interessierten Kreise explizit dazu auf.

Aus Sicht der Wirtschaft werden im Moment einzelne Instrumente, die die Förderung von einzelnen Unternehmen beabsichtigen, für Schweizer Firmen nicht zugänglich sein. Mit der erwarteten Assoziierung stehen bei diesen Instrumenten interessante Potenziale bereit. Das neue Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 ist neu in drei Säulen gegliedert.

  • Wissenschaftsexzellenz: Stärkung der Wissenschaftsbasis in Europa auf höchstem Niveau
  • Führende Rolle der Industrie: Förderung der führenden Rolle der Industrie zur Unterstützung von Unternehmen, einschliesslich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), sowie der Innovation in Europa
  • Gesellschaftliche Herausforderungen: Förderung von Massnahmen die das gesamte Spektrum von der Grundlagenforschung bis zur Umsetzung abdecken, zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

Bei den letztgenannten Säulen ergeben sich aus der Definition vielfältige Möglichkeiten für Mitgliedfirmen, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Weitere Informationen zum Forschungsrahmenprogramm finden Sie auf der Webseite von Euresearch, mandatiert vom Bund um die Schweizer Beteiligung an der Europäischen Forschung zu unterstützen: https://www.euresearch.ch/en/european-programmes/horizon-2020/

Gerne senden wir Ihnen eine Broschüre mit einer vertieften Übersicht über Horizon 2020 zu oder beraten Sie zu konkreten Fragestellungen.

Kontakt: Robert Robert Rudolph, Leiter Bildung und Innovation, Telefon +41 44 384 48 44, Email r.rudolphnoSpam@swissmem.ch