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Die Mitgliedfirmen des ASM stimmen dem neuen GAV zu

Die Delegierten der Mitgliedfirmen des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem) haben an der Generalversammlung vom 19. Juni 2018 den neuen Gesamtarbeitsvertrag(GAV) angenommen. Vorbehältlich der Zustimmung der Organe der Arbeitnehmerverbände tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in Kraft.

Der neue GAV beinhaltet verschiedene Massnahmen, um die Mitarbeitenden der MEM-Branche arbeitsmarktfähig zu halten. Dazu gehören auch die Grundzüge eines Umschulungsmodells, der sogenannten «MEM-Passerelle 4.0». Insgesamt präsentiert sich der neue GAV als zeitgemässes Vertragswerk, das sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern Vorteile bringt und der MEM-Industrie zusätzliche Attraktivität verleiht.

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Medienmitteilung vom 2.6.2018 

Letzte Aktualisierung: 20.06.2018