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Erhöhung des Netzzuschlags ab 2015

Der Netzzuschlag steigt ab dem 1. Januar 2015 von 0.6 auf 1.1 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Mit dem Zuschlag wird unter anderem die Kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung von erneuerbarem Strom (KEV) finanziert. Für die Stromkonsumenten – mit Ausnahme weniger stromintensiver Unternehmen, die sich von der Abgabe befreien lassen können – dürfte dies eine spürbare Verteuerung des Stroms zur Folge haben.

Der Bundesrat hat am 25. Juni beschlossen, den Netzzuschlag von aktuell 0.6 Rp/kWh auf 1.1. Rp/kWh zu erhöhen. Festgehalten wird dies in einer Änderung der Energieverordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Nach dieser markanten Erhöhung wird der Netzzuschlag in die Nähe des im Energiegesetz festgeschriebenen Maximums von 1.5 Rp/kWh zu liegen kommen. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 steht im Parlament derzeit eine weitere Erhöhung des Maximalwerts auf 2.3 Rp/kWh zur Diskussion.

Der Netzzuschlag wird bei allen Stromkonsumentinnen und –konsumenten erhoben und fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds. Dieser dient in erster Linie der Finanzierung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Daneben fliessen die Mittel in die neuen Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibugen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an energiein-tensive Unternehmen, die Risikogarantien für Geothermieprojekte, die Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen.

Stromintensive Unternehmen können sich unter bestimmten Bedingungen den Zuschlag rückerstatten lassen. Dadurch werden diese Unternehmen im Umfang von rund 55 bis 70 Millionen Franken entlastet. Für alle anderen Strombezüger wird die Erhöhung des Zuschlags jedoch spürbar höhere Stromkosten bedeuten.

Der Bundesrat führt für die Erhöhung des Netzzuschlags insbesondere zwei Gründe auf: Zum einen werden 2014 erstmals die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen ausbezahlt. Solche Anlagen unterstehen neuerdings nicht mehr der KEV, sondern erhalten eine einmalige Vergütung in der Höhe von maximal 30% der Investitionskosten zugesprochen. Dadurch sinken die langfristigen Verpflichtungen des Bundes (die KEV wird über eine Zeitdauer von 20 Jahren fällig), zugleich steigt aber der kurzfristige Mittelbedarf. Zudem gehen 2014 viele neue KEV-Anlagen in Betrieb.

Mit der Erhöhung des Netzzuschlags steigen die jährlichen Einnahmen des Netzzuschlagsfonds auf rund 600 Millionen Franken. Davon fliessen gemäss Bundesamt für Energie rund CHF 345 Mio. in die KEV. CHF 135 Mio. in die Einmalvergütungen, CHF 57 Mio. in Gewässersanierungsmassnahmen und CHF 63 Mio. in die Rückerstattung an energieintensive Unternehmen, die wettbewerblichen Ausschreibungen, die Risikogarantien für die Geothermie und die Vollzugskosten.

Swissmem steht dem Ersatz der KEV durch eine Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen grundsätzlich positiv gegenüber, hat die aktuelle Erhöhung des Zuschlags aber abgelehnt. Kritikpunkte waren unter anderem die extrem kurzen Fristen und knappen Informationen in der Anhörung sowie die mangelhafte Transparenz bezüglich der Berechnungsgrundlagen. Auch wenn der hohe Mittelbedarf für die Auszahlung der Einmalvergütungen einmaliger Natur ist (bis 2015 soll dadurch ein grosser Teil der KEV-Warteliste abgebaut werden), ist nicht damit zu rechnen, dass der Netzzuschlag mittelfristig wieder gesenkt wird.

Kontakt bei Swissmem:

Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, Tel. +41 44 384 4866, s.studernoSpam@swissmem.ch